Geldreserve für Missbrauchskosten: Luzerner Landeskirche legt 300'000 Franken beiseite
Die Luzerner Landeskirche legt einen Teil ihres Gewinns als Reserven auf einem Konto an. Sie will gewappnet sein für allfällige Kosten zur Aufarbeitung und Bewältigung von Missbrauch in der Kirche. Und ein Zeichen gegen innen und aussen setzen.
Regula Pfeifer
Die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern hat im letzten Jahr 1,2 Millionen Franken Gewinn gemacht. Grund dafür sind «die höheren Steuererträge der Kirchgemeinden» sowie «die positive Entwicklung der Finanzmärkte», erklärt der Synodalrat in seiner Botschaft an das Parlament. Ein Grossteil des Gewinns fliesst an die Kirchgemeinden zurück, wie es weiter heisst.
Für Aufarbeitung von Missbrauchsfällen
Der Rest wird normalerweise dem Eigenkapital zugewiesen. Doch diesmal läuft es etwas anders. Die Synode hat am Mittwoch beschlossen: 300’000 Franken sollen zur Seite gelegt werden «für zukünftige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle». Das Geld wird in ein separates Konto eingespeist.
«Wir wollen gewappnet sein für allfällige Kostenfolgen», schreibt Dominik Thali, Kommunikationsverantwortlicher der Landeskirche. «Die Arbeit an der Hauptstudie hat ja gerade erst begonnen», wird Synodalratspräsidentin Sandra Huber in einer Mitteilung vom 11. April zitiert.
Es sei denkbar, dass weitere Kosten auf die Landeskirchen zukämen. Nicht nur für den «Genugtuungsfonds für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld», an dem sie über ihre Dachorganisation, die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ), beteiligt sind.
Betrag aufgestockt
Der Synodalrat, also die Exekutive der Luzerner Landeskirche, hatte laut Mitteilung eine entsprechende Reservebildung von 200’000 Franken vorgeschlagen. Die Kommission «Diakonie und soziales Engagement» stellte jedoch Anfang Mai den Antrag, diesen Betrag auf 300’000 Franken aufzustocken. Und die Zuweisung ans Eigenkapital dementsprechend zu kürzen.
Kommissionspräsident Michael Zeier-Rast begründete dies so: «Die Aufarbeitung und Verhinderung von Missbräuchen in der kath. Kirche ist seit der Session im November 2023 ein Kernanliegen der Synode.»
Das zeige sich an den Forderungen der Synode an den Bischof sowie an der Einrichtung einer Spezialkommission. «Im Zusammenhang mit der ganzen Thematik Missbrauch müssen wir davon ausgehen, dass es unterschiedlich finanzielle Bedürfnisse geben wird, die der Synodalrat zeitnah begleichen können muss und soll.»
IG Missbrauch stärken
So müsse etwa die Opferhilfe rasch finanziell gestärkt werden. Gemeint ist die IG Missbrauch im kirchlichen Umfeld, deren Tätigkeit sichergestellt werden müsse. Ausserdem könnten weitere Beiträge für Genugtuungsfälle sowie weitere Kosten für die systematische Aufarbeitung des Missbrauchs anfallen.
Die Geldreserve soll laut der Kommission auch eine symbolische Wirkung haben. Damit «zeigt die Synode gegen und innen und gegen aussen, dass ihr eine gründliche und zügige Bearbeitung der Thematik rund um die Missbräuche wirklich ein Kernanliegen ist.» Die Synode, das Luzerner Kirchenparlament, hat den Antrag am Mittwoch mit 61 zu 31 Stimmen gutgeheissen.
Höhere Beiträge für Genugtuungsfonds
Die Luzerner Landeskirche entschädigt Missbrauchsbetroffene nicht direkt, korrigiert Dominik Thali eine entsprechende Frage. Die Betroffenen erhielten ihre Entschädigung aus dem Genugtuungsfonds von SBK, RKZ und KOVOS. «In diesen Fonds hat Luzern bis jetzt über die ordentlichen Beiträge unseres Kantons gemäss Verteilschlüssel an die RKZ einbezahlt.»
So wie die anderen Landeskirchen auch. Doch dieser überkantonale Genugtuungsfonds werde wohl bald leer sein, meinte Zeier-Rast laut Mitteilung.
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