Das Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici, Cic) hinter roten Buchdeckeln.
Schweiz

Gegen suspendierten Priester aus der Region Neuenburg läuft ein kirchenrechtliches Verfahren

Dem Mann wird im Ausland sexueller Missbrauch vorgeworfen. Das Bistum Lausanne, Genf und Freiburg hatte am 29. September über die Suspendierung des Priesters aus der Region Neuenburg informiert. Laut der Neuenburger Zeitung «Arcinfo» läuft gegen den Priester ein kirchenrechtliches Verfahren.

Das Bistum Lausanne, Genf und Freiburg hatte den Priester suspendiert, wie es bereits am 29. September mitteilte. Zudem hatte das Bistum den Betreffenden bei der Neuenburger Staatsanwaltschaft angezeigt. Weder seine Identität noch die Art der Vorwürfe seien von den Verantwortlichen ad interim der Diözese präzisiert worden, heisst es in einem Bericht des Newsportals cath.ch vom 9. Oktober.

Veruntreuung von Pfarreigeldern

Recherchen der Neuenburger Tageszeitung «Arcinfo» haben indes neue Elemente zu dem Fall zutage gefördert, schreibt cath.ch. So soll der Priester bereits in der Vergangenheit wegen Veruntreuung zum Schaden von Waadtländer Pfarreien verurteilt worden sein.

Schweizer Franken.
Schweizer Franken.

Zudem hat der Neuenburger Staatsanwalt am 29. September gegenüber der Zeitung bestätigt, «kürzlich» eine Information erhalten zu haben betreffend «sexueller Handlungen, die ein im Kanton Neuenburg wohnhafter Priester im Ausland begangen haben soll in einem Zeitraum, der nicht durch die Verjährung abgedeckt ist».

Kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet

«Arcinfo» wollte mehr wissen und kontaktierte das Erzbistum Urbino-Urbania-Sant’Angelo in Vado. Diese liegt in der italienischen Region Marken in Mittelitalien. Dort hatte der Priester mit italienischen Wurzeln laut Recherchen der Zeitung eine Zeit lang gelebt, um seine betagten kranken Eltern zu betreuen.

Der Sekretär der Erzdiözese teilte mit, es sei ein kanonisches Verfahren eingeleitet worden, «um die Wahrheit der Fakten und die persönliche Verantwortung zu ermitteln», nachdem bei der Diözese eine Meldung über einen mutmasslichen Missbrauch eingegangen war. Zudem sei das Dikasterium für die Glaubenslehre informiert und das Bistum Lausanne, Genf und Freiburg informiert worden. Es gilt die Unschuldsvermutung. (cath.ch/bal)


Das Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici, Cic) hinter roten Buchdeckeln. | © Julia Steinbrecht/KNA
16. Oktober 2023 | 12:45
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