Fronleichnamsprozession der Piusbrüder in Basel.
Schweiz

Fronleichnamsprozession: Petrusbrüder gewinnen vor Genfer Gericht – Piusbrüder verlieren

Die Genfer Justiz hat einer Pfarrei der Petrusbruderschaft Recht gegeben. Der Kanton hatte ihr verboten, an Fronleichnam eine Prozession durchzuführen. Das Verbot verletzt die Glaubens- und Gewissensfreiheit, urteilt nun ein Gericht. Ein Rekurs der Piusbruderschaft wurde hingegen abgelehnt.

Barbara Ludwig

Eine katholische Pfarrei wollte an Fronleichnam eine Prozession durch ein Quartier der Genfer Gemeinde Carouge durchführen. Hierzu reichte sie im Jahr 2022 ein Gesuch für eine Bewilligung ein. Zwischen 100 und 300 Personen seien erwartet worden, meldete die Nachrichtenagentur Keystone-SDA am 31. März. Laut dem Westschweizer Newsportal cath.ch handelte es sich um eine Pfarrei der traditionalistischen Petrusbruderschaft. Das zuständige Departement des Kantons verweigerte jedoch die Bewilligung.

Kultische Neutralität des öffentlichen Raumes tangiert

Aus Sicht des Departements stelle die Prozession nicht nur eine Huldigung einer Gottheit dar, sondern ziele auch darauf ab, diese Huldigung anderen gegenüber zur Schau zu stellen, heisst es in der Agenturmeldung. Die Behörde sah demnach darin einen schweren Eingriff in die Freiheit und die Rechte anderer auf die kultische Neutralität des öffentlichen Raumes.

Blick auf die Stadt Genf.
Blick auf die Stadt Genf.

Verbot verletzt Glaubens- und Gewissensfreiheit

Die Pfarrei der Petrusbruderschaft wollte sich nicht mit dem Verbot abfinden und reichte Rekurs ein. Mit Erfolg. Das zuständige Berufungsgericht stellte laut Keystone-SDA in seinem Urteil vom 21. März fest, das Verbot der Prozession verletze den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und in der Folge auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Rekurrenten.

Religionsfrieden nicht gefährdet

Vorgesehen war eine stille Prozession durch vier Strassen des betreffenden Quartiers, und zwar auf dem Trottoir. Stattgefunden hätte sie an einem Sonntagvormittag. «Es handelte sich um eine Kundgebung von begrenztem Umfang, bei der nicht ersichtlich ist, dass sie den Religionsfrieden beeinträchtigen könnte», befanden die Richter.

Fronleichnamsprozession der Piusbruderschaft in Basel, 2022
Fronleichnamsprozession der Piusbruderschaft in Basel, 2022

Nebst der Petrusbruderschaft hat auch eine Pfarrei der ebenfalls traditionalistischen Piusbruderschaft einen Rekurs gegen ein Verbot der Fronleichnamsprozession eingereicht, wie cath.ch am Dienstag meldete. Dieser Rekurs sei abgelehnt worden, die Piusbruderschaft wolle nun vor Bundesgericht gehen. Die Piusbruderschaft gehört – im Gegensatz zur Petrusbruderschaft – nicht zur römisch-katholischen Kirche.

Anerkannte Kirche haben mehr Rechte

Im Kanton Genf dürfen nur Organisationen um Erlaubnis für die Durchführung einer kultischen Veranstaltung auf öffentlichem Grund anfragen, die vom Kanton offiziell anerkannt sind. Dazu zählen zurzeit die protestantische, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche.

Die Piusbruderschaft hat die Charta zum Gesetz über die Laizität nicht unterschrieben, wie deren Verantwortliche cath.ch mitteilten. Nur Gemeinschaften, die die Charta unterzeichnen, erhalten den Status, der es ihnen erlaubt, mit dem Staat Beziehungen zu unterhalten. In der Charta verpflichten sie sich laut cath.ch, die Grundrechte zu respektieren.


Fronleichnamsprozession der Piusbrüder in Basel. | © zVg
4. April 2023 | 15:43
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