Arbeit mit befruchteten Eizellen
Schweiz

Referendum: Katholische Kirchenvertreter nehmen klar Stellung

Bern/Chur/Zürich, 6.11.15 (kath.ch) Fast auf den gleichen Tag beziehen zwei Kirchenvertreter deutlich Position gegen das neue Fortpflanzungsmedizingesetz, welches das nationale Parlament nach dem Ja der Schweizer Bevölkerung zur Präimplantationsdiagnostik PID in Kraft setzen will: Der Churer Bischofsvikar Christoph Casetti und Josef Annen, Generalvikar für Zürich und Glarus, rufen dazu auf, das Referendum gegen dieses Gesetz zu unterschreiben.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz geht dem überparteilichen Referendumskomitee viel zu weit. Und auch Christoph Casetti, Bischofsvikar im Bistum Chur, geht dieses Gesetz zu weit. Er hält fest, dass die Gesetzgeber «in die Schranken gewiesen» werden müssen und ruft dazu auf, das Referendum zu unterzeichnen. «Ich möchte nicht, dass Behinderte künftig in unserer Gesellschaft diskriminiert werden, weil ihr Leben als ‘nicht lebenswert’ und als vermeidbares Risiko betrachtet wird», schreibt Casetti im aktuellen Infoblatt des Bistums.

Unzerstörbare Werte schützen

«Ich habe bereits unterschrieben» schreibt auch Josef Annen auf der Homepage der Katholischen Kirche im Kanton Zürich (6. November). Der Generalvikar des Bistums Chur für die Kantone Zürich und Glarus wird noch deutlicher, wenn er schreibt: «Ich erhebe meine Stimme für gefährdetes Leben». Auch Annen ruft dazu auf, das Referendum zu unterschreiben, denn es benötige noch viele, damit die erforderliche Anzahl von 50’000 Unterschriften erreicht würden.

Josef Annen sieht sich in seinem Aufruf gestützt von der Behindertenseelsorge oder dem Schweizerischen Katholischen Frauenbund, vermisst jedoch einen «lauten und motivierenden Aufruf für das Leben» der Bischöfe. Er ruft die Gläubigen im Generalvikariat dazu auf, mit einer Unterschrift zu bezeugen, dass «jedes Leben wertvoll ist und auch in Zukunft wertvoll bleibt». Annen unterstreicht dies mit dem Hinweis auf einen Blog-Eintrag von Simon Spengler, Bereichsleiter Kommunikation der kirchlichen Körperschaft: Spengler schreibt darin sehr berührend über das Leben seiner behinderten Schwester.

Auch Bischofskonferenz sagt Nein

Aber auch die Schweizer Bischöfe hätten sich vor und nach der PID-Abstimmung vom 14. Juni wiederholt über die auf den Weg gebrachte Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetz geäussert und diese klar abgelehnt, hielt Walter Müller, Sprecher der Schweizer Bischofskonferenz, gegenüber kath.ch fest. Zuletzt habe am 27. Oktober die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz eine Stellungnahme gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz veröffentlicht und unterstrichen, dass sie das Referendum begrüsst und unterstützt.

Auf der Homepage der Kommission finde sich auch ein Link zum Herunterladen von Unterschriftsbögen. Weiter werde sich die Bischofskonferenz «zu gegebener Zeit erneut zu Wort melden», so Walter Müller zu der von Josef Annen gemachten Aussage.

Kirchen stehen in der Pflicht

Die Evangelische Volkspartei der Schweiz EVP, welche sich im Referendumskomitee stark engagiert, schätzt die Unterstützung von kirchlicher Seite sehr. Ja, EVP-Mediensprecher Dirk Meisel macht klar, dass es sich bei diesem Referendum nicht um ein ausschliesslich politisches Thema handle, sondern es zuerst um gesellschaftliche und ethische Fragen gehe. Und hier erwarte die Gesellschaft geradezu eine Äusserung von Seiten der Kirchen.

Für den EVP-Sprecher sei die Kirche geradezu gefordert, sich an politischen Prozessen zu beteiligen, wenn es dabei um Fragen der Ethik wie in diesem Fall um den Schutz des Lebens gehe. «Woher sonst sollen klare ethische Leitprinzipien zu gesellschaftspolitischen Themen kommen, wenn nicht von den Kirchen?», fragt er und begrüsst Appelle an die Bevölkerung, sich zu ihren christlichen Grundwerten zu bekennen. (ms)

Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, Bern) im Interview mit kath.ch zum Thema PID.

Arbeit mit befruchteten Eizellen | Keystone | © Keystone
6. November 2015 | 16:50
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!

Das Referendum

Für das Referendum gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz müssen innert dreier Monate 50’000 Unterschriften von stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizern gesammelt werden. Die Frist dafür läuft am 10. Dezember ab. Um die gesammelten Unterschriften bei den Behörden beglaubigen, also auf ihre Rechtmässigkeit prüfen zu können, setzt sich das überparteiliche Komitee selber eine Frist bis 22. November.

Wie EVP-Sprecher Dirk Meisel gegenüber kath.ch erklärte, haben einige am Referendum beteiligten Organisatoren nach einer Zwischenbilanz die Sammlung noch einmal verstärkt. Eine genaue Angabe über die bereits erreichte Unterschriftenzahl konnte er wegen den dezentralen Sammelstellen nicht macheen, räumte aber ein, dass das Referendum noch nicht in trockenen Tüchern sei. (ms)