«Jesus, was für eine Jeans!»
Strassburg, 30.1.18 (kath.ch) Werbung mit religiösen Motiven ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erlaubt. Ein Verbot verstosse gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung. Die Strassburger Richter gaben am Dienstag einer entsprechenden Klage einer litauischen Modefirma Recht.
Eine litauische Modefirma hatte 2012 in einer Werbekampagne Models mit Heiligenschein und Rosenkranzkette präsentiert. Der tätowierte Mann trug Jeans, die Frau ein weisses Kleid. Die Werbesprüche lauteten: »Jesus, was für eine Jeans!» und «Meine liebe Maria, was für ein tolles Kleid!»
Bischöfe verurteilten Kampagne
Die staatliche Verbraucherschutz-Organisation Litauens hatte die Kampagne nach Beschwerden gestoppt. Und eine Strafzahlung von 580 Euro verhängt. Auch die katholischen Bischöfe des Landes verurteilten die Werbeaktion und verwiesen auf die Verletzung religiöser Gefühle und den Missbrauch von christlichen Symbolen für Werbezwecke.
Modefirma bekommt Recht
Strassburg gab aber der Modefirma Recht. Die staatlichen Stellen und Verwaltungsgerichte in Litauen hätten nicht ausreichend geprüft, ob tatsächlich religiöse Gefühle oder die öffentliche Moral verletzt worden seien. Aus Sicht des Gerichtshofs für Menschenrechte war die Werbung weder beleidigend, noch stiftete sie zu Hass an.
«Faire Balance» wahren
Bei einem Verbot von Werbung müsse die «faire Balance» gewahrt bleiben zwischen eventueller Verletzung der öffentlichen Moral und dem Recht auf Meinungsfreiheit. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen, so der Menschenrechtsgerichtshof. (kna)
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