Daniel Kosch, Beobachter des Synodalen Weges aus der Schweiz, am Rande der fünften Synodalversammlung in Frankfurt.
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Daniel Kosch: «Synodaler Weg richtet sich nicht gegen das Kirchenrecht»

Der frühere Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), Daniel Kosch, sagt zum Synodalen Weg, dass dieser zwar in Rom als Regelverletzung wahrgenommen werde. Dennoch verletze er nicht das Kirchenrecht.

«Der Synodale Weg, den die Bischöfe in Deutschland mit den Laien gegangen sind, ist ein Weg ausserhalb, aber nicht gegen das Kirchenrecht. Er stellt allerdings aus der Sicht Roms selbst schon eine Regelverletzung dar, weil er im Kirchenrecht nicht vorgesehen ist, welches keine gemeinsamen Entscheidungen von Bischöfen und Laien vorsieht. Entsprechend sind die Reaktionen der Kurie.

Meines Erachtens werden solche synodalen Wege den Reformforderungen besser gerecht als reformerische Alleingänge von Bischöfen. Mit Blick auf die Weltsynode wären zudem internationale reformerische Allianzen sehr wichtig – es muss deutlich werden, dass strukturelle, also weder nur spirituelle noch nur punktuelle Veränderungen weltweit als dringend erachtet werden. Sonst bleibt in Rom und kirchenrechtlich alles wie es ist.» 

*Daniel Kosch (64) hat 21 Jahre lang als Generalsekretär den Kurs der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) geprägt. (woz)


Daniel Kosch, Beobachter des Synodalen Weges aus der Schweiz, am Rande der fünften Synodalversammlung in Frankfurt. | © Julia Steinbrecht/KNA
1. Juni 2023 | 13:25
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