Geschlossene Gesellschaft: Im Wallis dürfen Gottesdienste mit maximal zehn Menschen gefeiert werden.
Schweiz

Corona-Massnahmen: «Unlogischer und unschöner Flickenteppich»

Die Kantone Wallis und Bern haben eine Obergrenze für Gottesdienste festgelegt: Maximal zehn Menschen dürfen im Wallis und maximal 15 in Bern Gottesdienst feiern. Die Einschränkung der Religionsfreiheit sei rechtens, finden Juristen – doch es gebe Fragezeichen.

Raphael Rauch

Giusep Nay war früher Präsident des Bundesgerichts in Lausanne. Er ist der Auffassung: Die Religionsfreiheit darf eingeschränkt werden, «wenn ein öffentliches Interesse und eine gesetzliche Grundlage vorhanden sind sowie die Einschränkung verhältnismässig ist».

Alt-Bundesrichter Giusep Nay
Alt-Bundesrichter Giusep Nay

«Überforderung des Föderalismus»

Der Schutz der Gesundheit sei ein wichtiges Argument. «Die Frage ist, ob die Massnahme verhältnismässig ist», sagt Nay. Die Behörden müssten ihren Entscheid entsprechend erläutern.

Von einer «Überforderung des Föderalismus» spricht Markus Müller, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Bern. «Mitten in einer veritablen Krise gibt es für eine föderalistische Verantwortungsdiffussion keinen Platz», kritisiert Müller. «Es ist schwer nachvollziehbar, wieso im selben Lebensbereich im Jura andere Sicherheitsmassnahmen gelten als in Bern.»

Gang vors Bundesgericht denkbar

Müller spielt auf die unterschiedlichen Corona-Verordnungen an. Der Jura hat etwa entschieden, dass beim Versammlungsrecht für Gottesdienste Ausnahmen gelten – nämlich keine Obergrenze. Anders hingegen sieht es in Bern aus, wo maximal 15 Menschen zusammenkommen dürfen.

Markus Müller ist Jura-Professor an der Uni Bern.
Markus Müller ist Jura-Professor an der Uni Bern.

Laut dem Juristen steht jedem die Möglichkeit zu, gegen eine kantonale Verordnung Beschwerde einzureichen. Allerdings hätten die kantonalen Regierungen gute Karten, vor Gericht zu obsiegen.

«Unlogischer und unschöner Flickenteppich»

«Den kantonalen Behörden steht ein Ermessensspielraum zu. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesgericht zum Schluss käme, die zahlenmässige Beschränkung der Gottesdienstteilnehmer würde die Religionsfreiheit verletzen», sagt Müller.

Dass die Kantone zu höchst verschiedenen Ergebnissen in ihrer Lagebeurteilung kommen, sei «der Preis des Föderalismus», findet Müller: «Dazu gehört manchmal auch ein unlogischer und unschöner Flickenteppich.»

Gemeindeversammlungen dürfen stattfinden

Urs Brosi ist Generalsekretär der Katholischen Landeskirche Thurgau. Seine Einschätzung lautet: «Mir scheinen alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um von einer zulässigen Einschränkung der Grundrechte zu sprechen.»

Urs Brosi
Urs Brosi

Allerdings irritiere ihn, dass die Gemeindeversammlungen im Kanton Bern ausdrücklich erlaubt bleiben. «Bezüglich Schutzkonzepte und der Gefahren im informellen Bereich dürften sie im Durchschnitt kaum besser abschneiden als Gottesdienste in grossen Kirchen», sagt Brosi.

Brosi: kein «Angriff auf die Religionsfreiheit»

Laut Brosi könne von einem «Angriff auf die Religionsfreiheit» nicht gesprochen werden. «Allerdings gibt es eine zu hinterfragende Privilegierung der politischen Rechte gegenüber der Glaubens- und Gewissensfreiheit.»


Geschlossene Gesellschaft: Im Wallis dürfen Gottesdienste mit maximal zehn Menschen gefeiert werden. | © Catherine Jerusalem
24. Oktober 2020 | 16:47
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