Verhüllte Musliminnen in Freiburg
Schweiz

Auch Glarus stimmt über Verhüllungsverbot ab

Glarus, 16.12.15 (kath.ch) Nach dem Tessin wird auch im Kanton Glarus über ein Verhüllungsverbot entscheiden: Im Landrat, dem Glarner Kantonsparlament, wurde am Mittwoch, 16. Dezember, ein entsprechender Vorstoss eines Bürgers erheblich erklärt. Der Regierungsrat wird nun eine Botschaft zuhanden der Stimmberechtigten ausarbeiten müssen, da der Antrag eine Verfassungsänderung fordert.

«Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind», heisst es im sogenannten Memorialantrag eines Glarner Stimmbürgers, der am Mittwoch im Glarner Landrat behandelt wurde. Dieser Antrag wurde im Parlament mit den 11 Stimmen aus der SVP-Fraktion überwiesen, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Ein Memorialantrag – eine Einzelinitiative – erfordert im Landrat mindestens 10 Stimmen, um überwiesen zu werden.

Zulässig aber nicht immer verhältnismässig

Der Memorialantrag von Ronald Hämmerli aus Bilten trägt den Titel «Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts im Kanton Glarus» und fordert eine Ergänzung der Kantonsverfassung, unter anderem mit der oben erwähnten Forderung. Weiter verlangt der Antragsteller, in der Verfassung festzuhalten, dass niemand eine Person zwingen dürfe, das Gesicht aufgrund des Geschlechts zu verhüllen. Ausnahmen könnten beispielsweise für Polizei, Feuerwehr oder für Brauchtumszwecke gemacht werden.

Ohne dass dies im Antrag genannt wird, zielt dieser auf die Gesichtsverhüllung muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit. Der Regierungsrat hatte als Grundlage für die Verhandlung des Kantonsparlaments bislang aber lediglich zu prüfen, ob der Antrag rechtlich zulässig sei. Dies wurde so bestätigt, auch wenn der Regierungsrat in den ausführlichen Erwägungen zum Antrag anmerkt, dass die Forderungen je nach öffentlichem Interesse unverhältnismässig erscheinen und individuelle Rechte einschränken würde. Eine Verletzung von Grundrechten wird durch den Regierungsrat aber nicht festgestellt. Im Bericht hat die Glarner Regierung verschiedentlich auf die Initiative für ein Burkaverbot im Kanton Tessin verwiesen, die von der Schweizer Bundesversammlung als verfassungskonform beurteilt wurde.

Da Verfassungsänderungen im Kanton Glarus der Landsgemeinde zur Abstimmung vorgelegt werden müssen, geht der Antrag nun zurück an den Regierungsrat. Wann die Glarner Stimmberechtigten über das Verhüllungsverbot abstimmen können, ist noch nicht festgelegt. (ms)

Glarner Regierungsrat zum Memorialantrag

Verhüllte Musliminnen in Freiburg | © Georges Scherrer
16. Dezember 2015 | 17:50
Lesezeit: ca. 1 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!