Kinder im Schwimmbad.
Schweiz

«Alle Muslime werden das Urteil respektieren»

Zürich, 11.1.17 (kath.ch) Das Strassburger Urteil zum gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht schafft Klarheit, sagt der Präsident der Koordinationsstelle Islamischer Organisationen Schweiz (Kios), Farhad Afshar. Er rät dennoch, Probleme nicht über den juristischen Weg, sondern am Runden Tisch zu lösen.

Georges Scherrer

Das Urteil sei zu begrüssen, weil es nach Jahren unterschiedlicher Auffassungen Rechtssicherheit schaffe, sagte der Präsident der Kios, Farhad Afshar, gegenüber kath.ch. Es sei aber wesentlich bei politischen Fragen, dass nicht immer juristische Lösungen zu suchen sind, sondern die Probleme im Konsens konstruktiv gelöst würden.

Afshar denkt dabei an die Runden Tische des Dialogs, wie sie in den Kantonen und den meisten Gemeinden bestehen. Das Urteil habe für die Muslime eine besonders hohe Verbindlichkeit, weil der «Islam nicht nur eine Offenbarungsreligion, sondern auch eine Gesetzesreligion ist». Von daher werde das Urteil von allen Muslimen respektiert werden.

«Religiöse Laienforderungen» kritischer angehen

Aus religiöser Sicht stehe muslimischen Kindern nichts im Wege, um an einem Schwimmunterricht teilzunehmen, erklärte der Sekretär der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ), Imam Muris Begovic. Das Erlernen des Schwimmens sei vielmehr «im Islam explizit geboten». Die fragliche «religiöse Begründung» in Basel sei «leider nicht darauf geprüft worden, ob diese als explizit muslimisch angesehen werden kann oder ob es sich eher um eine individuell interpretierte Forderung handelt, die eben gerade keine islamische Berechtigung hat».

Die Basler Affäre sei nicht der erste Fall, der «zu wenig differenziert und so eine beziehungsweise die Fragestellung auf die Religionsfreiheit einer gesamten Religionsgemeinschaft überträgt». Es seien keine fachlich fundierten, theologischen Einordungen gemacht worden, beklagt der Imam. Das Kernproblem bei solchen «religiösen Laienforderungen» liege darin, dass diese «mit theologisch gerechtfertigten Anliegen einer Glaubensgemeinschaft vermischt werden und dadurch ein Schaden für ganze Religionsgemeinschaften entstehen kann».

Die Muslime seien auch daran interessiert, so der Imam, «wie andere Religionsgemeinschaften auf dieses Urteil reagieren, da nach unserer Einschätzung weniger muslimische, sondern eher freikirchliche Kinder von diesem Urteil betroffen sein könnten». Man müsse nicht alles «muslimisieren».

Absage an politischen Islam

Von einem wegweisenden Urteil gegen den politischen Islam, spricht die Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam, Saida Keller-Messahli. Dem Vater der Mädchen ginge es darum, «im Namen der Religion die Gesellschaft zu verändern», sagte sie auf Anfrage. Religiös begründete politische Forderungen dürften nicht geduldet werden. Die Forums-Präsidentin weist darauf hin, dass sich der betreffende Vater für die Einführung der Scharia in der Schweiz stark mache.

In einem Beitrag des Schweizer Fernsehens erklärte dieser, es sei in Ordnung, wenn eine Frau von ihrem Mann geschlagen werde, um sie zum Beischlaf zu zwingen. Auch das Abhacken der Hand eines Diebes nannte er «sinnvoll». Die Basler Staatsanwaltschaft wertete dies als öffentliche Aufforderung zur Gewalt und erhob Anklage. Der Mann wurde allerdings unter Berufung auf die Meinungsfreiheit freigesprochen, schreibt die Schweizer Depeschenagentur SDA.

Nicht gegen Muslime gerichtet

Der den Salafisten nahestehende Schweizer Verein «Isalmischer Zentralrat» (IZRS) wittert hinter dem Urteil einen Anschlag der «säkularen Intoleranz» auf die Muslime. Das Urteil richte sich nicht gegen den Islam, meint hingegen Parvin Sadigh, Redaktorin bei der Hamburger Wochenzeitung «Die Zeit», in einem Kommentar zum neuesten Urteil aus Strassburg.

Auch die Zeugen Jehovas müssten damit leben, dass ihre Kinder den Deutsch- oder Englischunterricht besuchen müssen, wenn Texte gelesen werden, in denen etwa über Harry Potter gesprochen werde. «Fundamentalistisch christliche Eltern müssen genauso wie die muslimischen ertragen, dass ihre Kinder im Unterricht über Evolution und Sexualität reden», so die Autorin weiter.

Schule für alle Kinder

Der Regierungsrat Basels, wo das Rechtsprozedere seinen Anfang nahm, begrüsste das Urteil aus Strassburg. Man sei zufrieden mit dem Urteil, das sicherstelle, dass die Schule eine Volkschule für alle Kinder bleibe. «Die Volksschule bleibt eine Klammer für die ganze Gesellschaft. Daran halten wir fest», sagte Erziehungsdirektor Christoph Eymann gegenüber dem Schweizer Fernsehen. (gs)

Kinder im Schwimmbad. | © pixabay pexels CC0
11. Januar 2017 | 17:30
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