Prüfung abgewiesener Asylsuchender
Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs werden ab 2019 die abgewiesenen Asylsuchenden durch den Kanton betreut. Viele dieser Nothilfebezüger, darunter auch einige Familien mit Kindern, leben seit Jahren in der Schweiz. Der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes hat das Migrationsamt beauftragt zu prüfen, ob einem Teil dieser Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden kann.
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