Administratives Verfahren hat Vorrang vor Religionsfreiheit
Auf die Beschwerde der evangelischen Freikirche Cologny gegen das Taufverbot im Genfersee hat das Bundesgericht eine klare Antwort: Taufen im Genfersee wird weiterhin nur den Kirchen gestattet, die in einer Beziehung zum Kanton Genf stehen.
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