Kirchgemeinde Menziken-Reinach darf nicht über Rechnung entscheiden – vorerst
Am Mittwoch findet in Menziken AG eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung statt. Diese dürfte nun kürzer ausfallen, weil ein Traktandum entfällt. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Kirchgemeindeversammlung die Rechnung 2025 nicht vorgelegt werden darf.
Barbara Ludwig
Die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger der Kirchgemeinde Menziken-Reinach hätten am Mittwochabend erneut über das Budget 2026 und die Jahresrechnung 2025 befinden sollen. Nun entfällt das Traktandum «Genehmigung der Jahresrechnung 2025» gemäss einem Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts. Das teilte Sachwalter Kurt Schmid am Montag mit. Schmid führt die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung im Auftrag der Aargauer Landeskirche durch.
Bei der Behandlung der Jahresrechnung hätte den Kirchbürgern die Frage vorgelegt werden sollen, ob die Kirchgemeinde gegen den Präsidenten der Kirchenpflege, Martin Sigg, Klage auf Erstattung des Schadens im Zusammenhang mit einem «eigenmächtig» durchgeführten Wahlgang erheben soll. Das hatte der Kirchenrat der Landeskirche am 27. Mai beschlossen. Dabei geht es um Kosten rund 8700 Franken.
Der Kirchenrat entschied damals auch, dass die Abstimmung übers Budget 2026 in einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung wiederholt werden müsse. Grund: Eine externe Untersuchung hatte ergeben, dass es an der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 zu Unregelmässigkeiten gekommen war und die demokratischen Rechte der Stimmberechtigten nicht gewahrt wurden.
Kirchenpflegepräsident erhob Beschwerde
Kirchenpflegepräsident Martin Sigg erhob beim Rekursgericht der Landeskirche Beschwerde gegen diese Beschlüsse und verlangte eine aufschiebende Wirkung, wie die «Aargauer Zeitung» am Dienstag berichtet. Die Kirchgemeinde sollte demnach nicht über Budget und Jahresrechnung entscheiden können, bevor die Beschwerde behandelt wurde. Das Rekursgericht wies dem Bericht zufolge die Beschwerde ab, worauf Sigg die Sache ans Verwaltungsgericht weiterzog.
Dieses hat nun entschieden, dass im Falle des Budgets 2026 eine «hohe zeitliche Dringlichkeit» bestehe, bei der Genehmigung der Jahresrechnung jedoch nicht. Die Genehmigung der Jahresrechnung erfolgt deshalb zu einem späteren Zeitpunkt, heisst es im Communiqué von Schmid.
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