Laien im Kirchendienst sollen einen Lebensstil gemäss dem Evangelium führen
Die Schweizer Bischofskonferenz hat in einem Dekret den Laiendienst in der katholischen Kirche aktualisiert – gemäss den päpstlichen Vorgaben «Spiritus Domini» von 2021. Alle gläubigen Laien, Frauen und Männer, welche die erforderlichen Bedingungen erfüllen, können damit offiziell und auf Dauer zu den kirchlichen Ämtern des Diensts am Altar und Lektorats zu gelassen werden.
Wolfgang Holz
Mit einem Apostolischen Brief «Spiritus Domini» (Der Geist des Herrn) hat Papst Franziskus am 10. Januar 2021 entschieden, dass in Zukunft auch Frauen zum Dienst als Lektorin und Akolythin dauerhaft und ohne örtliche Beschränkung beauftragt werden können.
Dazu änderte der Papst can. 230 § 1 des kanonischen Rechts. Demnach können seitdem getaufte Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit «dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden». Allerdings ist damit «nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche» verbunden.
Dienst am Altar
Zu den Aufgaben eines Akolythen oder einer Akolythin gehören heute vor allem die Austeilung der Kommunion sowie der Ministrantendienst. Aber auch die Leitung liturgischer Gebete, wie etwa einer Rosenkranzandacht, oder die Aussetzung des Allerheiligsten – der zum Leib Christi gewandelten Hostie – zur Anbetung durch die Gläubigen, gehören dazu.
Für die Umsetzung dieser Änderung des Kirchenrechts ist die Bischofskonferenz (SBK) zuständig. Bisher galten die Bestimmungen der Schweizer Bischofskonferenz vom 3. Juli 1985. Nun hat SBK-Vorsitzender, Bischof Charles Morerod vom Bistum Lausanne, Genf, Freiburg, in einem Dekret am 1. Juli 2026 neue Bestimmungen erlassen. Dieses Dekret wird durch seine Veröffentlichung in der Schweizerischen Kirchenzeitung promulgiert und tritt einen Monat danach in Kraft – also ab sofort.
Ab dem 21. Lebensjahr möglich
Zentrale Botschaft des Laien-Dekrets ist, dass «alle gläubigen Laien (Frauen und Männer), welche die erforderlichen Bedingungen erfüllen, offiziell und auf Dauer zu den kirchlichen Ämtern des Akolythats und Lektorats zu gelassen werden können», wie es im Dekret vom Bischof beschlossen wird. Das erforderliche Alter für die Übernahme dieser Ämter wird auf das abgeschlossene 21. Lebensjahr festgesetzt.
Für die Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten gelten zudem bestimmte Kriterien. Besagte Personen sollen am kirchlichen Leben teilnehmen. Sie müssen getauft und gefirmt sein und «sie teilen die Lehre der Kirche und nehmen regelmässig am liturgischen Leben teil», wie es weiter wörtlich heisst.
Ausreichend «begabt» und «gesund»
Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ämter des Akolythats und Lektorats sollen ausreichend «begabt» sein, die mit ihrem Dienst verbundenen Aufgaben dauerhaft ausüben zu können und über eine entsprechende persönliche und menschliche Reife verfügen: «Sie sind in der Lage, andere Menschen einzubinden und gut mit ihnen zusammenzuarbeiten. Sie sind also teamfähig und in der Lage, Konflikte im christlichen Sinne auszutragen.»
Zudem «hat sich ihre Persönlichkeit in gesunder Weise entfaltet». Mit «gesund» meint das Dekret des Bischofs, dass die Personen weder Suchterkrankungen aufweisen, Abhängigkeiten oder krankhafte Wesenszüge zeitigen. Damit soll wohl auch der Missbrauchsprävention Rechnung getragen werden.
Leben nach den Grundlagen des Evangeliums
Von den Kandidatinnen und Kandidaten verlangt die Schweizer Bischofskonferenz, dass ihr Lebensstil den Sinn des Evangeliums entspricht. Konkret: «Sie führen ein Leben nach den Grundlagen des Evangeliums und der Lehre der Kirche und sind bei den Gläubigen hinsichtlich ihrer Lebensgestaltung und Berufsausübung anerkannt.»
Was die Einführung dieser Ämter in der eigenen Diözese betrifft, werde der Diözesanbischof, so das Dekret, die erforderlichen Bestimmungen bezüglich der Ausbildung, der näheren Auswahlkriterien und des Dienstbereiches erlassen.
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