Kathedrale in St. Gallen
Schweiz

Bistum St. Gallen verbessert Schutz vor Gewalt – Lob von Betroffenenorganisation

Im Bistum St. Gallen gilt seit 1. August ein neues Präventions- und Schutzkonzept gegen Gewalt und Übergriffe. Zentral dabei: Erste Anlaufstelle für Betroffene ist neu die staatliche Opferhilfe, nicht wie bisher eine kirchliche Meldestelle. Die Betroffenenorganisation IG- MikU hofft, dass dies Schule macht.

 Regula Pfeifer

Das Bistum St. Gallen zeigt sich überzeugt: Mit dem neuen Konzept und der neuen Struktur für Schutz und Prävention leistet es «schweizweit Pionierarbeit». So steht es in der Mitteilung vom Donnerstag.

Eine wichtige Neuerung der Struktur betrifft die erste Anlaufstelle für Betroffene von Grenzüberschreitungen und sexueller und spiritueller Gewalt. Bisher fungierten die bistumseigenen Meldestellen als erste Anlaufstellen. Neu ist die staatliche Opferhilfe die erste Anlaufstelle. Ihr Vorteil: «Betroffene können sich hier unabhängig von kirchlichen Strukturen beraten und unterstützen lassen», so die Mitteilung.

Trost nach schlimmem Erlebnis
Trost nach schlimmem Erlebnis

Im Bistum St. Gallen handelt es sich dabei um die Opferhilfe SG-AR-AI – ein gemeinsames Angebot der Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.

Aufgaben innerkirchlich klar aufgeteilt

Auch innerkirchlich wurden die Aufgaben für Schutz und Prävention klarer definiert und aufgeteilt. Es gibt eine Meldestelle, eine Seelsorge für Missbrauchsbetroffene, eine Untersuchungsstelle und eine Ombudsstelle. Die meisten Angebote gab es in irgendeiner Form bereits, sie waren aber teilweise nicht klar definiert und kommuniziert.

Die Meldestelle beispielsweise existierte bereits. Sie ist die innerkirchliche Anlaufstelle für Personen, welche eine Verletzung der körperlichen, geistigen und/oder der seelischen Integrität im Bistum St. Gallen melden wollen, wie auf der neuen Webseite zu lesen ist. Die Meldestelle unterstützt und begleitet demnach die betroffene Person und stellt die Nachbetreuung sicher. Sie ist auch zuständig bei Missbrauch spiritueller Macht.

Neue besondere Seelsorgestelle

Neu eingerichtet wurde eine besondere Seelsorgestelle um Missbrauchsbetroffene. Eine Gruppe von qualifizierten Seelsorgenden stehe für seelsorgerliche Begleitung jederzeit und unentgeltlich zur Verfügung, heisst es.

Meldungen über Übergriffe wurden bereits bisher nachgegangen. Neu wird klar kommuniziert, dass dies die zuständige Untersuchungsstelle tut. Sie klärt Sachverhalte ab bei Verdacht auf Verletzung der körperlichen, geistigen und/oder seelischen Integrität der Menschen im Bistum St. Gallen. Die Untersuchungsstelle wird entweder auf Meldung der Meldestelle oder nach Auftragserteilung durch den Bischof tätig. Ebenso übernimmt sie Aufträge seitens des Administrationsrats, des Vorstands des Vereins katholischer Kirchgemeinden Innerrhodens und des Zentralrats des Verbandes römisch-katholischer Kirchgemeinden des Kantons Appenzell-Ausserrhoden.

Öffentlich-rechtliche Körperschaften einbezogen

Damit sind nun auch die öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Bistums St. Gallen offiziell einbezogen bei der Mitwirkung bei der Aufarbeitung und beim Schutz vor Gewalt in ihrem Umfeld. Das neue Schutzkonzept haben denn auch das Bistum und die Kantonalkirche gemeinsam erarbeitet.

Die Ombudsstelle existiert ebenso seit längerem. Sie unterstützt Betroffene insbesondere bei Arbeitskonflikten im kirchlichen Bereich. Neu gilt sie als integraler Bestandteil des Schutzkonzepts im Bistum St. Gallen. Der Bereich Prävention – mit Kursen für kirchliche Mitarbeitende – gehört ebenfalls weiterhin zum Schutzkonzept.

Kontrolle durch Aufsichtskommission

Eine zusätzliche Sicherung erhält das Schutzkonzept mit einer Aufsichtskommission. Die Trägerschaft der neuen Struktur setzt demnach eine Aufsichtskommission ein. Diese ist laut Mitteilung für die Besetzung und Beaufsichtigung der verschiedenen Stellen im Schutzbereich zuständig.

Vreni Peterer, Präsidentin der IG-M!kU
Vreni Peterer, Präsidentin der IG-M!kU

Die Betroffenenorganisation der Deutschschweiz, die IG-MikU (Interessengemeinschaft Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld), begrüsst das neue St. Galler Schutzkonzept, wie sie mitteilt. Damit stärke das Bistum St. Gallen den Schutz der körperlichen, geistigen und seelischen Integrität. Dass beim neuen Schutzkonzept Arbeitsplatzkonflikte, Mobbing und andere Grenzverletzungen ausdrücklich mit einbezogen sind, lobt die IG-MikU-Präsidentin Vreni Peterer.

IG-MikU fordert gemeinsame Mindeststandards

Sie plädiert im Namen der Betroffenen dafür, dass dieses erweiterte Schutzkonzept von den anderen Bistümern der Deutschschweiz übernommen werden soll. Es brauche nicht identische Schutzkonzepte, aber gemeinsame Mindeststandards, so Peterer. Dies garantiere ein überall vergleichbares Schutzniveau und biete Betroffenen Klarheit und Verlässlichkeit. Und es ermögliche, dass die Verfahren unabhängig vom jeweiligen Bistum gewährleistet seien.

Das Schutzkonzept im Bistum St. Gallen wurde im Nachgang der 2023 publizierten Pilotstudie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche initiiert. Ab 18. August wird es an vier Orten vorgestellt.

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Kathedrale in St. Gallen | © zVg
14. August 2026 | 12:00
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