Katholische Kirche in St. Gallen zufrieden mit Entwurf für neues Volksschulgesetz
Der Kanton St. Gallen überarbeitet das Volksschulgesetz. Künftig soll der Religionsunterricht ausserhalb der Blockzeiten, also an Randstunden, stattfinden. Trotzdem stehen das Bistum und der Katholische Konfessionsteil den vorgeschlagenen Änderungen insgesamt positiv gegenüber.
Barbara Ludwig
Kürzlich hat die St. Galler Regierung einen Entwurf für ein total revidiertes Volksschulgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Das geltende Gesetz ist über 40 Jahre alt.
Das Bistum St. Gallen beteiligte sich, in Kooperation mit dem Katholischen Konfessionsteil, als offizielle Vernehmlassungspartnerin an dem Prozess, teilen Thomas Schwarz und Hans Brändle kath.ch in einem gemeinsamen Statement mit. Schwarz leitet die Abteilung Religionspädagogik beim Pastoralamt des Bistums. Brändle ist Mitglied des Administrationsrats des Katholischen Konfessionsteils.
Christlich-humanistische Wertvorstellungen
«Wir stehen den Änderungen positiv gegenüber», schreiben Schwarz und Brändle. Als wichtig erachten die beiden kirchlichen Akteure, dass die Grundhaltung des Volksschulgesetzes «nach christlich-humanistischen Wertvorstellungen» ausgerichtet sei. Dies ist in Artikel 2 festgehalten.
Dass die Datenweitergabe an die Kirchen explizit geregelt und somit «eine saubere Kommunikation» mit den Eltern geregelt sei, sei ebenfalls wichtig. Konkret geben die Schulen den als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannten Religionsgemeinschaften Name und Vorname, die Wohnadresse und die Klassen- und Schulhauszuteilung von Schülerinnen und Schülern bekannt, die der entsprechenden Religionsgemeinschaft angehören.
Religionsunterricht bleibt Teil der Volksschule
Wichtig sei zudem, dass der Religionsunterricht weiterhin Teil der Volksschule bleibt, «mit der Ergänzung, dass er ausserhalb der Blockzeiten stattfinden soll», schreiben Schwarz und Brändle. Diese Regelung bezeichnen die Schwarz und Brändle als «einschneidendsten Punkt».
Allerdings sei es bereits heute an einigen Orten im Bistum Realität, dass der Religionsunterricht ausserhalb der Blockzeiten stattfindet. Als Blockzeiten gelten in der Primarschule der Zeitraum von acht Uhr bis zwölf Uhr, wobei es laut Thomas Schwarz regionale Unterschiede gibt.
Der Oberstufenunterricht hingegen sei nicht durch Blockzeiten geregelt. Dort findet der Religionsunterricht wie andere Wahlfächer an den Randzeiten des Stundenplans statt, und «je nach Stundenplanung sehen diese Randstunden anders aus».
Lehrpersonen könnten knapp werden
Welche Auswirkungen hätte die neue Regelung? «Da es eine Verknappung der Stundenanzahl gibt, werden auch die Lehrpersonen knapp, die in diesem Zeitfenster unterrichten können», schreibt Thomas Schwarz in einem weiteren Statement an kath.ch.
Er erläutert an einem Beispiel: Heute kann eine Religionslehrerin an ihrer Schule sieben Lektionen pro Tag unterrichten, vier am Vormittag und drei am Nachmittag. Künftig stünde nur noch der Nachmittag zur Verfügung. Folglich müssten zwei bis drei Lehrpersonen parallel unterrichten, um die sieben Lektionen abdecken zu können.
Es sei möglich, dass einzelne Lehrpersonen künftig weniger Lektionen haben werden, weil sie Klassen abgeben müssten. «Die Zahl der Unterrichtsstunden insgesamt ist davon aber nicht tangiert, sondern bleibt auf dem heutigen Niveau», so der Leiter der Abteilung Religionspädagogik.
Im Zusammenhang mit der Verdrängung des Religionsunterrichts in die Randzeiten sieht Schwarz die Ökumene als «Chance». Würden keine konfessionellen Klassen mehr geführt, werde die Anzahl Klassen kleiner. «Dadurch werden wiederum weniger Lehrpersonen benötigt.»
Politisch umstritten
Die Regelung, wonach der Religionsunterricht auch künftig Platz im Stundenplan der Volksschule haben soll, ist politisch umstritten. Kritisch dazu geäussert hat sich etwa der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter St. Gallen (VSL), wie das «St. Galler Tagblatt» am 8. April berichtete.
Weil es sich um einen Kompromiss handelt, der organisatorische Vereinfachungen für die Schulträger mit sich bringe und die Anliegen der Landeskirchen berücksichtige, kann der Verband damit leben. Ideal wäre jedoch, «Kirche und Staat zu trennen und den Religionsunterricht ausserhalb der Stundentafel zu organisieren», findet der VSL.
«Flade» behält Sonderstatus
Es gibt einen weiteren Punkt, den Thomas Schwarz und Hans Brändle positiv bewerten. Nämlich, dass der Gesetzesentwurf den Katholischen Konfessionsteil in der Stadt St. Gallen als Volksschulträger bestätigt. Dies betrifft die katholische Oberstufenschule «Flade», die in der Tradition der früheren Klosterschule steht. Sie ist eine Institution des Katholischen Konfessionsteils. Seit 2019 werden in der Schule sowohl Sekundar- als auch Realschülerinnen und -schüler unterrichtet, unabhängig von Religion und Herkunft.
Dass die Schule ihren Sonderstatus behalten kann, ist nicht selbstverständlich. 2024 wollte der Kanton den entsprechenden Artikel aus dem Volksschulgesetz kippen. Dadurch wäre die «Flade» eine Privatschule geworden. Schwarz und Brändle begrüssen nun, dass bereits vor der Vernehmlassung ein politischer Vorstoss der Mitte, den aktuellen Status als öffentlich-rechtliche Schule beizubehalten, von der Regierung positiv beantwortet wurde.
Hier geht es zur › Bestellung einzelner Beiträge von kath.ch.




