Schwester Scolastica
Schweiz

Nun kämpft Schwester Scolastica um ihr Privatvermögen vor dem Bundesgericht

Seit Oktober 2024 klagt Schwester Scolastica Schwizer vor Gericht: Die Kapuzinerin, die bis vor wenigen Monaten noch im Kloster Wonnenstein bei Niederteufen lebte, fordert ihr Privatvermögen von 56’000 Franken zurück. Nachdem sie in zwei Gerichtsinstanzen gescheitert ist, zieht sie ihre Klage jetzt ans Bundesgericht weiter.

Wolfgang Holz

Das Innerrhoder Bezirksgericht in Appenzell und auch das Innerrhoder Kantonsgericht haben der Kapuziner-Schwester kein Gehör auf ihre Beschwerde geschenkt. Die 81-Jährige forderte im letzten Jahr bekanntlich den Zugriff auf ihr Privatvermögen von rund 56’000 Franken zuzüglich Zinsen. Das Geld, so Scolastica Schwizer, stamme aus der Zeit vor ihrem Klostereintritt.

Die Kapuzinerin ist mit 19 Jahren ins Kloster Wonnenstein eingetreten. Damit übertrug sie ihr Privatvermögen der damaligen Oberin zur Verwaltung. Zu ihrem Kapital zählen Erbschaften, Erspartes, Schenkungen, Pensionskassengelder und AHV-Beiträge.

Zwei Innerrhodner Gerichte lehnten Klage ab

Doch laut Berufungsurteil des Innerrhoder Kantonsgerichts, das dem Urteil des Bezirksgerichts folgte, muss der Trägerverein des Klosters Wonnenstein der Kapuzinerin ihr Privatvermögen demnach nicht auszahlen. Das Gericht begründet den Entscheid damit, dass es keine übermässige Bindung sei, mit 19 Jahren eine solche Vermögens-Vereinbarung zu treffen, und es Schwester Scolastica jederzeit freistehe, aus dem Kloster auszutreten.

Das Kloster wechselte 2014 den Besitzer – aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft wurde ein zivilrechtlicher Verein. Die Verwaltung sowie das gesamte Klostervermögen wurden an den Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein übertragen.

Vermögen derzeit von Föderation verwaltet

Im Verein Kloster Wonnenstein engagieren sich Mitglieder der Studentenverbindung AV Bodania. Im Vorstand sind indes auch Vertreterinnen der Föderation St. Klara der Schweizer Kapuzinerinnen Mitglied. Das Vermögen von Schwester Scolastica wird zurzeit von dieser Föderation verwaltet. Diese ist für die alleinlebende Schwester zuständig.

Schwester Scolastica Schwizer zeigte sich damals über das Urteil «sehr enttäuscht». Würde sie ihr Privatvermögen vor ihrem Klostereintritt nicht zurückerhalten, so der Anwalt von Schwester Scolastica im letzten Jahr, würde das Urteil im Ergebnis bedeuten, dass eine Schwester mit dem Eintritt in ein Kloster ihr Vermögen verliere, und das Kloster bestimme, was damit geschehe.

Schwester Scolastica gibt nicht auf

Doch die Ordensfrau will ihren Kampf um ihr Privatvermögen nicht aufgeben und selbst über ihr Vermögen verfügen. Denn, wie der «Appenzeller Volksfreund» und das «St. Galler Tagblatt» jüngst berichteten, will Schwester Scolastica deshalb gegen das Urteil des Kantonsgerichts eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen.

Laut dem Anwalt seien die Urteile der beiden Innerrhoder Gerichte nicht schlüssig: Zwar halte das Gericht fest, dass ausschliesslich weltliches Recht zur Anwendung komme, verweise in seiner Begründung jedoch wiederholt auf die Satzungen des Klosters, die wiederum unter kirchliches Recht fallen würden.

Kloster Ende Oktober bereits verlassen

Zudem sei unklar, ob Schwester Scolastica ihr Vermögen zurückerhalte, wenn sie aus dem Kloster oder aus dem Orden austrete. Das Kloster hat sie aber bereits Ende Oktober verlassen. Vor rund zwei Wochen hat die Ordensfrau eine vorläufige Bleibe im Kurhaus Marienburg in St. Pelagiberg gefunden.

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Wie ein Kirchenrechtsexperte gegenüber den genannten Zeitungen einordnete, sei Scolastica Schwizer aber trotz ihres neuen Wohnorts Teil des Klosters als Institution: «Daher hat sie derzeit keinen Anspruch auf ihr Vermögen.» Da sie weiterhin als Klosterschwester lebe, müsse sie das Armutszeugnis befolgen. Schwizers Anwalt hingegen sieht gute Chancen für die Beschwerde der Ordensfrau beim Bundesgericht.


Schwester Scolastica | © Daniel Ammann
28. Januar 2026 | 12:00
Lesezeit : ca. 2  Min.
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