Jean-Marie Lovey
Schweiz

Bischof Lovey hat Amtsverzichts-Schreiben eingereicht

Der Bischof von Sitten, Jean-Marie Lovey, hat sein Amtsverzichts-Schreiben an den Papst geschickt. Lovey ist am 2. August 75 Jahre alt geworden. In Sitten entscheidet der Papst allein über den Nachfolger im Bischofsamt – im Unterschied etwa zu den drei Deutschschweizer Bistümern.

Bernard Hallet, cath.ch

«Ich höre oft von ‹Rücktritt›, aber das ist nicht der Fall», erklärt Jean-Marie Lovey gegenüber cath.ch. Ein Bischof «tritt nicht zurück», sondern vollzieht laut Kirchenrecht einen Akt des Amtsverzichts, wenn er dem Papst über den Apostolischen Nuntius sein Schreiben übermittelt. Gemäss kanonischem Recht muss der Bischof im Alter von 75 Jahren seinen Amtsverzicht einreichen. Aus gesundheitlichen Gründen kann er dies auch früher tun.

Warten auf Antwort aus Rom

Loveys Schreiben wurde am 2. August verschickt. Das bedeutet aber nicht, dass der Bischof von Sitten am selben Abend mit seinem Koffer in der Hand das Bischofshaus verlassen hätte. Lovey muss jetzt auf die Antwort aus Rom warten.

Der Papst kann nämlich beschliessen, die Amtszeit des Bischofs zu verlängern. Lovey erklärte jedoch in einem Interview mit cath.ch im Oktober 2024, dass er «wirklich daran denke, die Last abzugeben. Nicht aus Abneigung, sondern um anderen die Möglichkeit zu geben, die Nachfolge anzutreten (…)».

Nuntius Martin Krebs
Nuntius Martin Krebs

Wenn der Rücktritt angenommen wird, bleibt Jean-Marie Lovey so lange an der Spitze der Diözese, bis der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Martin Krebs, bei der Suche einen potenziellen Nachfolger gefunden hat. «Sobald mein Nachfolger geweiht ist, werde ich nicht mehr Bischof von Sitten sein», präzisiert Lovey.

Eine «Terna» für den Papst

Der Nuntius wird eine Erhebung durchführen, um potenzielle Kandidaten zu finden und drei Namen auf eine Liste setzen, die sogenannte «Terna» (Dreierliste), die nach Rom geschickt wird. Gemäss Canon 377 des Kirchenrechts ist er aufgefordert, die Generalvikare und Bischofsvikare, die Mitglieder des Domkapitels, die Mitglieder des Klerus oder sogar Laien, die «für ihre Weisheit bekannt sind», sowie die Schweizer Bischofskonferenz zu konsultieren.

Der Papst wählt dann aus den drei Namen den neuen Bischof aus. Der Papst kann diese Namen auch ablehnen und eine neue Liste verlangen. Der Nuntius muss dann seine Nachforschung wiederholen.

Lovey wurde 2014 zum Bischof geweiht

Es kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern, bis der Name des Nachfolgers von Lovey bekannt gegeben wird. Sein Vorgänger im Amt, Norbert Brunner, hatte im Juni 2013 im Alter von 71 Jahren sein Amt niedergelegt. Jean-Marie Lovey wurde am 8. Juli 2014 ernannt und am 28. September in der Kathedrale von Sion geweiht.

Bischof Lovey kündigte gegenüber cath.ch an, dass er eine Pressekonferenz geben werde, um die Antwort aus Rom offiziell bekannt zu geben. (Aus dem Französischen übersetzt von rp)

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Im Wallis wird der Bischof vom Papst allein gewählt

Im Bistum Sitten wird der Bischof gleich wie in der grossen Mehrheit (99 Prozent) der rund 3000 Bistümer weltweit gewählt. Die Bischofswahl erfolgt da jeweils nach der Vorgabe des Kirchenrechts, Canon 377, in dem es heisst: «Der Papst ernennt die Bischöfe frei».

Im deutschsprachigen Raum gibt es 31 Bistümer, in denen die Bischofswahl nach Sonderbestimmungen läuft. Sie folgen dem Zusatz im Kirchenrecht «… oder (der Papst) bestätigt die rechtmässig Gewählten». In diesen Bistümern gibt es jeweils ein Wahlrecht für das jeweilige Domkapitel – und ausserdem hier und da noch ein begrenztes Mitspracherecht der staatlichen Regierungen, wie Vatikanjournalist Ludwig Ring-Eifel in einem KNA-Beitrag von 2017 ausführte.

Unter diesen 31 Bistümern befinden sich auch die drei Schweizer Diözesen Chur, St. Gallen und Basel. Das Bistum Sitten aber zählt nicht dazu. Dies gilt allerdings erst seit 1919. Nach der Einführung des neuen Kirchenrechts gab der Grosse Rat des Kantons Wallis – also das Walliser Kantonsparlament – sein vermeintliches Recht der Bischofswahl auf, wie es auf der Bistumswebseite «Wahl des Bischofs» heisst.

«Rom hat diese Anmassung der Landschaft Wallis nie anerkannt und die Wahl jedes Mal als nichtig erklärt», heisst es dort. Tatsächlich hat aber der Papst die vom Landrat gewählten Bischöfe jeweils bestätigt – von 1604 bis 1901. Das Domkapitel beanspruchte damals für sich ein Vorschlagrecht, das es nach Einführung des damals neuen Kirchenrechts 1919 aufgab. (rp)


Jean-Marie Lovey | © Bernard Hallet, cath.ch
4. August 2025 | 11:33
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