Bischof Charles Morerod
Schweiz

Bischof Morerod: Nicht gerügt und keiner Schuld bewusst?

Bischof Charles Morerod soll seinen Generalvikar Bernard Sonney wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch rügen. Ob er selber auch einen Rüffel von Rom eingefangen hat, erwähnt seine Reaktion auf das Schreiben aus Rom nicht.

Ob das Dikasterium Bischof Morerod ebenfalls direkt gerüffelt hat, wie aus der Mitteilung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zu schliessen ist, lässt die bischöfliche Mitteilung offen. Kein Wort dazu. Auch kein Wort an die Opfer, geschweige denn eine Entschuldigung für die vom Vatikan festgestellten Fehler.

Aus dem Schreiben des Dikasteriums für die Bischöfe gehe hervor, «dass Bischof Morerod, abgesehen von Fehlern kanonischer Form, keine strafbaren Handlungen, Vertuschungen, Nachlässigkeiten oder Fehler begangen hat, welche die Eröffnung eines Strafverfahrens erfordern würden», heisst es in der Mitteilung der Diözese Genf-Lausanne-Fribourg. Bischof Morerod werde «jedoch aufgefordert, seinem Generalvikar gegenüber ‘eine Rüge zu formulieren’».

Bischof Morerod steht gemäss Mitteilung dazu: «Er hat nicht automatisch eine kanonische Untersuchung eingeleitet, da er der staatlichen Justiz den Vorrang einräumte, insbesondere aufgrund von Beschwerden von Opfern bezüglich eben genau den internen Verfahren.»

Morerod will gewisse Fragen nicht stellen

Kardinal Prevost hält Morerod weiter vor, «dass es keine vorherige Überprüfung der Eignung bestimmter Kandidaten für kirchliche Ämter auf der Grundlage objektiver und vorher festgelegter Kriterien gibt». Der Bischof entgegnet erneut, «dass es illegal wäre, Fragen zu stellen, die sich auf das forum internum beziehen, und dass er, wenn er einen Priester anstellt, die Konsequenzen seines Vertrauens in die Treue zu dessen Verpflichtungen trägt».

Es bleibt in der Darstellung von Morerod der Rüffel an Generalvikar Sonney. Kardinal Prevost sei der Ansicht, dass die Äusserungen, die Pfarrer Sonney vor mehreren Jahrzehnten vor einem volljährigen Mann gemacht haben soll, «unangemessen und unangebracht waren».

Auch wenn diese Handlungen nicht strafrechtlicher Natur und nur Gegenstand einer Rüge seien, habe sich Generalvikar Bernard Sonney dazu entschlossen, beim Vatikan Einspruch einzulegen. Er wisse nicht, auf welche Handlungen sich die Rüge beziehe.

Die Entscheidung, ob Bernard Sonney als Generalvikar zurückkehren wird, werde getroffen, sobald die Ergebnisse des Einspruchs vorliegen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hält sich Bernard Sonney also von seinem Amt als Generalvikar zurück, kann aber als Priester tätig sein. (kath.ch/chm)


Bischof Charles Morerod | © Bistum Chur/Gian Ehrenzeller
18. Oktober 2024 | 14:06
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