Religionsunterricht an Urner Schulen in Gefahr? Freidenker fordern Abschaffung
Im Kanton Uri wollen Freidenker den Religionsunterricht aus den Schulzimmern verbannen. Grund: Im Bildungsgesetz sei der konfessionelle Religionsunterricht nicht enthalten. Die Leiterin der Fachstelle Katechese Uri betont dagegen, dass Religionsunterricht heutzutage längst nicht mehr an die Konfession gebunden sei. Es gehe im Unterricht zudem um die Beschäftigung mit dem eigenen Glauben und mit gesellschaftlichen Wertvorstellungen.
Wolfgang Holz
Im Prinzip wirkt es unbotmässig, dass Freidenker die Abschaffung des Religionsunterrichts im Kanton Uri einfordern. Denn die Zahlen sprechen eine so deutliche Sprache, dass ein konfessionell gebundener Religionsunterricht gesellschaftlich und schulisch gesehen mehr als legitimiert erscheint.
72,4 Prozent der Wohnbevölkerung römisch-katholisch
Gemäss einer Erhebung von «Statista» aus dem Jahr 2021 bildet der römisch-katholische Anteil der Mitglieder von Religionsgemeinschaften an der ständigen Wohnbevölkerung im Kanton Uri die grosse Mehrheit. Der Kanton Uri weist mit 72,4 Prozent sogar den höchsten Anteil an römisch-katholischen Christen im Schweizer Kantonsvergleich auf.
Der Anteil der Konfessionslosen in Uri liegt bei 17,7 Prozent. Die Evangelisch-Reformierten machen 2,9 Prozent aus – ebenso wie andere christliche Glaubensgemeinschaften. Islamische Glaubensgemeinschaften liegen bei knapp acht Prozent.
Trennung von Staat und Kirche gefordert
Trotz dieser eindeutigen konfessionellen Mehrheit der römisch-katholischen Kirche im Kanton Uri stören sich die Freidenker am konfessionellen Religionsunterricht und verlangen, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, die Trennung von Staat und Kirche. Sie wollen den Religionsunterricht von der Stundentafel streichen. Die Handhabung des Religionsunterrichts diskriminiere andere Gruppierungen, argumentieren sie.
Fakt ist, dass der Religionsunterricht im Kanton Uri zur üblichen Schulbildung gehört. Die Organisation des Religionsunterrichts ist in Uri Sache der Kirche. Sie ist es, welche die Religionslehrpersonen zur Verfügung stellt und für deren Lohn aufkommt. Die Kirchgemeinden vor Ort finanzieren dies durch die Kirchensteuer.
Religionsunterricht seit Jahren etabliert
Die Schulen stellen die Räumlichkeiten und die Zeitfenster zur Verfügung. Gemäss Schulverordnung räumt der Erziehungsrat in der Stundentafel die erforderliche Zeit für den konfessionellen Religionsunterricht der Landeskirchen ein. Der Religionsunterricht hat sich über Jahre hinweg im Urnerland etabliert. Die Aufteilung zwischen Schule und Kirche sei im Kanton Uri bislang unbestritten, so das Amt für Volksschulen.
Fakt ist zudem, dass der römisch-katholische Religionsunterricht im Kanton Uri nicht nur getauften Katholiken und Katholikinnen vorbehalten ist, sondern auch anderen offenstehe, wie die Leiterin der Fachstelle Katechese Uri klarstellt. Von den Schülerinnen und Schülern werde kein Glaubensbekenntnis eingefordert.
Von Klimaerwärmung bis zu zwischenmenschlichen Beziehungen
«Religionsunterricht bedeutet heute nicht mehr, dass man aus der Bibel abschreibt oder Sprüche auswendig lernt», wird Conny Weyermann, Leiterin der Fachstelle Katechese Uri, von der «Luzerner Zeitung» zitiert. Es gehe im Unterricht vielmehr darum, sich mit dem eigenen Glauben auseinanderzusetzen, sowie um ethische Wertvorstellungen.
In diesem Zusammenhang würden unter anderem Fragen von persönlichen und gesellschaftlichen Verhaltensweisen, der Umgang mit Mitmenschen diskutiert. Themen wie die Klimaerwärmung fänden ebenso Platz wie zwischenmenschliche Beziehungen. «Unsere Kultur wurde von der Kirche mitgeprägt. Religionsunterricht heisst deshalb auch, sich mit der Geschichte auseinander zu setzen», so Weyermann. Ob die Schulkinder den Religionsunterricht besuchen oder nicht, entscheiden die Eltern.
Politik muss entscheiden
Und wie geht’s jetzt weiter? Letztendlich muss die Politik über den Religionsunterricht an den Schulen im Kanton Uri entscheiden. Konkret heisst das: Die Vernehmlassungsfrist ist mittlerweile abgelaufen, bis Ende des Monats werden die Antworten geordnet und dem Erziehungsrat vorgelegt. Der Landrat befasst voraussichtlich im März in erster Lesung mit der revidierten Schulverordnung.
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