Tragödie von Trun: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung
Bei einer Geburtstagsparty wurde am 1. Mai ein ehemaliger Schweizergardist in Trun GR durch einen ungewollten Schuss getötet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.
«Geprüft wird in erster Linie, ob eine fahrlässige Tötung gemäss Artikel 117 StGB vorliegt», teilte die Staatsanwaltschaft Graubünden auf Anfrage von kath.ch mit.
Am 1. Mai hatte gegen 18.30 Uhr bei einem Geburtstagsfest ein 30-Jähriger den Gästen seine Waffen präsentiert und mit einem ungewollten Schuss einen 25-Jährigen Ex-Gardisten tödlich am Kopf verletzt. Nach dem Vorfall wurde der Besitzer der Waffe vorläufig in Haft genommen. Unterdessen ist er wieder auf freiem Fuss.
Offene Fragen
Offen ist, wie der Waffenbesitzer an die Munition gekommen ist und warum sich ein Schuss löste. «Die Untersuchung läuft, und es werden keine weiteren Details kommuniziert», teilte die Kantonspolizei Graubünden kath.ch vergangene Woche mit. (bal)
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