Gottesdienst-Verbot in Genf vor Gericht

Eine Gruppe von Genfer Bürgerinnen und Bürgern hat bei der Verfassungskammer des Kantons Beschwerde gegen das Verbot von Gottesdiensten erhoben. Das Verbot war von der Regierung im Rahmen des Kampfes gegen die Ausbreitung des Coronavirus verhängt worden.

Die Beschwerdeführer sprechen von einer unverhältnismässigen und diskriminierenden Massnahme. Sie fordern, dass Gottesdienste zugelassen werden und die Zahl der Gottesdienstbesucher auf 50 Personen festgesetzt wird.

Vertreten wird die Gruppe vom Genfer Rechtsanwalt Steve Adler. Unterstützt wird sie von der Menschenrechtsorganisation «ADF International».

Adler erklärte gegenüber der «Tribune de Genève», dass die Schliessung der Kirchen eine Verletzung der Gewissens- und Glaubensfreiheit darstelle. «Die Religionsfreiheit wurde absolut nicht in Betracht gezogen, besonders als die Massnahmen zuletzt gelockert wurden».

Zweierlei Mass

Der Kanton Genf hatte zwar auf den 25. November die Corona-bedingten Einschränkungen gelockert. Nicht berücksichtigt wurden dabei die religiösen Gemeinschaften und die spirituelle Praxis. Das bedeutet: In Genf bleiben religiöse Feiern verboten.

Weiter klagte der Anwalt: «Wenn es um die Wiedereröffnung von Unternehmen geht, wird die wirtschaftliche Freiheit in Betracht gezogen.» Nach Angaben der Beschwerdeführer wird die Verfassungskammer bis voraussichtlich Ende Woche einen Entscheid fällen.

Genfs Kirchen und Religionsgemeinschaften hatten bereits am 27. November heftig gegen das Verbot religiöser Feierlichkeiten protestiert, aber keine rechtlichen Schritte eingeleitet. (gs)


Blick auf Genf und seine Kathedrale. | © RGY23/Pixabay/RGY23, Pixabay License
3. Dezember 2020 | 14:56
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