Wichtig zu wissen

Vom siebten Himmel auf den Harten Boden des Alltags… Nein, so hart ist es nicht. Aber vor einer Hochzeit gilt es doch die eine und andere Sache rechtzeitig im Voraus zu planen, festzulegen und in die Wege zu leiten.

 

Voraussetzung

Um eine kirchliche Hochzeit zu feiern, muss ein Paar in der Schweiz zivilrechtlich verheiratet sein. Die Voraussetzungen dafür sind im Gesetz geregelt. Die Anmeldung zur zivilen Trauung erfolgt in der Wohnsitzgemeinde, muss aber nicht zwingend dort vollzogen werden. Sie wird durch einen Zivistandsbeamten, eine Zivilstandsbeamtin vorgenommen.

 

Anmeldung in der Pfarrei

Der erste Kontakt erfolgt über die Pfarrei am Wohnort. Um eine kirchliche Hochzeit anzumelden, müssen ein Personalausweis und die Taufbescheinigung mitgebracht werden. Die Taufbescheinigung – ein Auszug aus dem Taufbuch – wird in der Taufpfarrei bestellt.

 

Seelsorger und Kirche

Eine kirchliche Hochzeit muss nicht zwingend am Wohnort der Brautleute stattfinden. Aber auch wenn eine andere Kirche oder Kapelle gewählt wird, erfolgt der erste Kontakt über die Pfarrei vor Ort. Hier werden die Dokumente erstellt, Zeitpunkt und Rahmen besprochen. Eine kirchliche Trauung kann grundsätzlich auch im Freien erfolgen.

Vorsicht: Beliebte Hochzeitskirchen und Kapellen sind oft lange im Voraus reserviert. Bei Hochzeiten ausserhalb der Wohnpfarrei fallen für den Seelsorger und Kirchenmusiker allenfalls Spesen an.

 

Katholisch, reformiert, konfessionslos…

Bei einer Hochzeit zwischen zwei Angehörigen der römisch-katholischen Kirche können alle Fragen bei der Pfarrei des Wohnorts geklärt werden.

Eine Trauung von Eheleuten unterschiedlicher christlicher Konfessionen können Seelsorgerinnen und Seelsorger beider Seiten oder aus einer Kirche die Feier begleiten. Findet die Zeremonie nicht nach katholischer Form statt, benötigt der katholische Partner eine Bescheinigung des Bistums, damit diese von katholischer Seite anerkannt wird. Auskünfte erteilt das katholische Pfarramt.

Das gleiche gilt für die Trauung von Paaren, wenn ein Partner einer anderen Religion angehört. Die Zeremonie kann Elemente aus beiden Traditionen enthalten. Bei der Vorbereitung der Feier ist darauf zu achten, dass Elemente aus den beiden Religionen einen angemessenen Platz erhalten. Für den katholischen Partner ist zur Anerkennung der Ehe ebenfalls eine Bescheinigung des Bistums erforderlich.

Eine kirchliche Hochzeit zweier konfessionsloser Partner wird im Rahmen der katholischen Kirche nicht durchgeführt.

 

Namen

Die Festlegung des Familiennamens erfolgt im Rahmen der zivilrechtlichen Heirat. Bei der kirchlichen Zeremonie werden die Brautleute in der Regel mit dem Vornamen angesprochen. https://www.ch.ch/de/heiraten-namenswahl/

 

Trauzeugen

Wie die zivilrechtliche wird auch die kirchliche Trauung von Trauzeugen bestätigt. Sie sollen dem Paar über den Festtag hinaus unterstützend beiseite stehen. Es braucht zwei Trauzeugen, die aber nicht unbedingt katholisch sein müssen.

 

Ehe und Kinder

Nach katholischer Lehre bildet die Ehe die Grundlage für Kinder und Familie. Mit der sogenannten «Pillen-Enzyklika» (Enzyklika Humanea vitae) reagierte der damalige Papst Paul VI. im Jahr 1968 auf einen aus Sicht der Kirche zunehmenden Sittenzerfall. Das bis heute offiziell geltende Verbot künstlicher Empfängnisverhütung wurde seit seiner Bekanntgabe in breiten Kreisen auch von katholischen Kirchenangehörigen abgelehnt.

 

Unauflöslichkeit der Ehe

Nach katholischer Kirchenlehre ist eine gültig geschlossene Ehe unauflöslich. Eine «Trennung von Tisch und Bett» ist wohl möglich, hebt aber das sakramentale Versprechen nicht auf.

Nach einer Scheidung kann ein Paar in einem aufwendigen Ehenichtigkeitsverfahren vor einem kirchlichen Gericht eine Ehe für ungültig erklären lassen. Darin muss nachgewiesen werden, dass die Ehe nach katholischem Recht gar nie zustande gekommen ist. Nach erfolgter Annulierung dürfen beide Partner wieder kirchlich heiraten.

 

Kirchliche Segnung einer neuen Ehe

Eine neue Beziehung aus früheren Ehen geschiedener Partner kann in einem kirchlichen Rahmen gefeiert werden. Dabei stehen die gegenseitige Bestärkung der Partnerschaft und der Zuspruch durch Gott im Zentrum. Diese Form kennt keinen eigenen Ritus und kann zusammen mit dem Seelsorger, der Seelsorgerin sehr frei gestaltet werden.

 

Gleichgeschlechtliche Paare

Das Sakrament der Ehe steht in der katholischen Kirche ausschliesslich der Verbindung von Frau und Mann offen. Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft im Rahmen einer Feier vor Gott tragen. Ein Segen erfolgt dort nicht über das Brautpaar, sondern über die Partnerinnen oder Partner einzeln. Dies als Zeichen dafür, dass Gott jeden Menschen annimmt, so wie er ist.