Annalena Müller
Kommentar

Wenn man mit Kanonen auf Spatzen schiesst

Druck und Drohungen sind Teil des journalistischen Alltags. Aber im Fall Engelberg überrascht die Vehemenz. Der Versuch, die Berichterstattung gerichtlich zu unterbinden, wirft Fragen auf, findet Annalena Müller.

Annalena Müller

Eigentlich ist die Story die Story – und der Hintergrund bleibt Hintergrund. Aber manchmal drängt sich der Hintergrund in den Vordergrund. So im Fall des Klosters Engelberg, das von einem ehemaligen Mönch verklagt wird.

Drohen und Mauern

Es ist für Journalisten und Journalistinnen nicht ungewöhnlich, dass sie sich im Rahmen von Recherchen Druckversuchen gegenübersehen. Aber das Ausmass im Fall Engelberg ist doch bemerkenswert.

Kloster Engelberg
Kloster Engelberg

Neben der Androhung von juristischen Schritten via E-Mail erhielt die Redaktion heute Morgen einen Entscheid des Bezirksgericht Zürichs zugestellt. Daraus erfuhren wir: Das Kloster Engelberg wollte mit einer superprovisorischen Verfügung die Berichterstattung verbieten. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt.

Wenn die Geschichte hinter der Geschichte zur Story wird

Die Causa Engelberg wirft Fragen auf, die über den konkreten Fall hinausgehen. Zum Beispiel diese: Welche Verpflichtung hat ein wohlhabendes Kloster gegenüber einem Mitglied, von dem es sich trennt und das aufgrund seines Alters wenig Aussicht hat, eine Arbeitsstelle zu finden?

Das ist die eigentliche Geschichte. Diese wollte das Kloster verhindern. Und hat damit die Story hinter der Geschichte zur Geschichte gemacht.

Durch das aggressive Vorgehen des Klosters geraten nun auch andere Fragen in den Vordergrund. Vor allem diese: Warum reagiert Engelberg auf eine geplante Berichterstattung mit solcher Vehemenz? Bellt hier ein getroffener Hund? Oder schiesst das Kloster Engelberg immer mit Kanonen auf Spatzen?


Annalena Müller | © Mattia Vacca
22. Februar 2024 | 17:00
Lesezeit: ca. 1 Min.
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