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Schweiz

Wechsel bei unabhängiger Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel

Während zehn Jahren führte die Rechtsanwältin Christine Hess-Keller von der Kanzlei Hess Advokatur AG die unabhängige Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel. Nun hat sie das Mandat abgegeben. Ab 1. September übernimmt Rechtsanwalt Michael Daphinoff von der Kanzlei Kellerhals Carrard diese Aufgabe.

Barbara Ludwig

Nach zehn Jahren Tätigkeit als unabhängige Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel gibt Rechtsanwältin Christine Hess-Keller mit ihrem Team der Hess Advokatur AG per 1. September diese Aufgabe weiter. Dies teilte das Bistum Basel jüngst mit. Sie werde keine neuen Meldungen mehr entgegennehmen, jedoch für bereits erfasste Meldungen weiterhin als Kontaktstelle fungieren.

Christine Hess-Keller habe unverzichtbare Aufbauarbeit geleistet, das Interventionsverfahren standardisiert und die unabhängige Meldestelle im Bistum Basel geprägt und etabliert, heisst es im Communiqué weiter. Sie habe den Wunsch geäussert, das Mandat nach zehn Jahren abzugeben, um sich auf andere Mandate konzentrieren zu können, erklärt Jonas Spirig, Kommunikationsverantwortlicher des Bistums, auf Anfrage von kath.ch.

Zweifel an Unabhängigkeit spielen keine Rolle

Laut Spirig spielten bei dem Wechsel die Zweifel an der Unabhängigkeit der Meldestelle, die im vergangenen März von der Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG Miku) geäussert wurden, keine Rolle. Dabei ging es um die Mitgliedschaft von Christine Hess-Keller, ihrem Mann Christoph Hess-Keller sowie dem Basler Bischof Felix Gmür in der Studentenverbindung AKV Alemannia.

Die Zeitung «Blick.ch» hatte darüber am 7. März berichtet. Das Ehepaar arbeitet gemeinsam in der Hess Advokatur. Jonas Spirig hatte die Kritik der IG Miku zurückgewiesen: Die Kanzlei sei an keine Weisung des Bischofs persönlich oder vom Bistum gebunden und agiere deshalb unabhängig.

Kellerhals Carrard bereits vertraut mit Thematik

Ab 1. September übernimmt Rechtsanwalt Michael Daphinoff der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard die Aufgabe der unabhängigen Meldestelle. Neue Meldungen seien ab sofort direkt an ihn zu richten, so das Bistum Basel. Die Kanzlei Kellerhals Carrard sei mit der Thematik und den Besonderheiten eines solchen Mandats bereits vertraut, sagt Spirig. Denn sie ist seit Mitte November 2023 mit kirchenrechtlichen Voruntersuchungen und der Prüfung von Antragsgesuchen auf Genugtuung beauftragt.

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«Die bisherigen Arbeiten wurden aus Sicht des Bistums sorgfältig und zuverlässig erbracht und Kellerhals Carrard erscheint fachlich und organisatorisch geeignet, die Aufgabe der Meldestelle zu übernehmen.»

Bei der unabhängigen Meldestelle können Opfer, Mitwisserinnen und Mitwisser, Zeugen oder beschuldigte Personen einen mutmasslichen sexuellen Übergriff melden, heisst es im Schutzkonzept der Diözese Basel. Die Stelle ist dafür verantwortlich, dass der mutmassliche sexuelle Übergriff vollständig geklärt wird. Dazu koordiniert sie straf-, personal- und kirchenrechtliche Massnahmen. Und sie kontrolliert, ob die Verfahren abgeschlossen wurden.

186 Meldungen seit Publikation der Pilotstudie

Seit der Veröffentlichung der Pilotstudie zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz am 12. September 2023 hat die Hess Advokatur AG 186 Meldungen juristisch betreut und bearbeitet, wie das Bistum Basel im Communiqué über den Wechsel bei der Meldestelle mitteilte. Davon seien 157 Meldedossiers unterdessen abgeschlossen, 29 seien noch pendent. Für die pendenten Dossiers ist weiterhin die Hess Advokatur AG zuständig.

99 Prozent der eingegangenen Meldungen, die in der Zuständigkeit des Bistums Basel liegen, betreffen bereits verstorbene beschuldigte Personen, verjährte sexuelle Übergriffe aus der Zeit von 1930 bis 2010 – vor dem Amtsantritt von Felix Gmür – sowie Meldungen, in welchen weder beschuldigte Person, mutmassliches Opfer noch Geschehenes bekannt oder eruierbar sind. Dies steht auf der Website des Bistums zum aktuellen Stand der Aufarbeitung (2. September 2026).

38 Genugtuungsanträge positiv entschieden

Seit Veröffentlichung der Pilotstudie bis 2. September 2026 wurden 38 Genugtuungsanträge vorbereitet und bei der Kommission Genugtuung der Schweizer Bischofskonferenz eingereicht. Alle Anträge seien positiv entschieden worden, heisst es im Überblick zum Stand der Aufarbeitung. Im gleichen Zeitraum wurden zudem zehn kirchenrechtliche Voruntersuchungen durch die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard abgeschlossen. Drei kirchenrechtliche Voruntersuchungen sind in Bearbeitung. (bal)


Blick über die Aare auf die Altstadt und die Kathedrale von Solothurn | © Barbara Ludwig
4. September 2026 | 12:00
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