Bundesgericht in Lausanne
Schweiz

Walliser SVP hofft bei Kopftuch-Initiative auf das Bundesgericht

Sitten, 14.2.18 (kath.ch) Das Bundesgericht soll über Gültigkeit oder Ungültigkeit der Kopftuch-Initiative der SVP Wallis entscheiden. Die Partei habe, wie angekündigt, Rekurs gegen einen Entscheid des Kantonsparlaments eingelegt, meldete die Nachrichtenagentur SDA am Dienstag.

Das Walliser Kantonsparlament hatte laut SDA am 15. Dezember eine Volksinitiative der SVP Wallis mit 93 gegen 24 Stimmen bei vier Enthaltungen für ungültig erklärt. Die Initiative will jegliche Kopfbedeckung an den öffentlichen Schulen im Kanton Wallis verbieten.

SVPler verliessen Saal aus Protest

Eine Mehrheit des Parlaments hielt das Begehren für verfassungswidrig. Aus Protest hatten die Fraktionen der SVP Oberwallis und -wallis den Saal noch vor der Abstimmung verlassen. Die anderen Parteien hätten auf diese Weise einfach eine Volksabstimmung verhindern wollen, kritisierte die unterlegene Walliser SVP damals. Gleichzeitig kündigte sie laut SDA bereits damals an, den Entscheid des Kantonsparlaments beim Bundesgericht anzufechten. Der Rekurs ans höchste Gericht sei die «einzige Hoffnung», die den 4329 Unterzeichnern der Initiative bleibe, teilte die Partei am Dienstag mit.

Katholische Kirche lehnt Kopftuchverbot an Schulen ab

Die katholische Kirche im Kanton Wallis hatte sich im Vorfeld gegen die Initiative geäussert. Die katholische Kirche bringe dafür kein Verständnis auf, sagte Generalvikar Pierre-Yves Maillard am 24. Februar 2016 gegenüber kath.ch. Die Kirche sei der Ansicht, dass religiöse Zeichen getragen werden sollen, solange sie den Unterricht nicht behindern. (bal)


 

 

 

 

 

 

Bundesgericht in Lausanne | © zVg
14. Februar 2018 | 12:23
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