Kölner Dom
International

Vorwürfe gegen Kölner Opus-Dei-Priester

Der Vorfall liegt 18 Jahre zurück – es geht um mutmassliche Grenzverletzungen. Das Erzbistum Köln überliess dem Opus Dei die Entscheidung, eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen einen Priester einzuleiten. Diese Massnahme unterblieb.

Einem Priester des Opus Dei im Erzbistum Köln sind Grenzverletzungen angelastet worden. Das geht aus dem Aufarbeitungsgutachten hervor, das die Kanzlei Gercke Wollschläger im März 2021 für das Erzbistum vorlegte.

Nähe-Distanz-Verhältnis verletzt

Das Opus Dei selbst bestätigte nun, dass es sich im darin beschriebenen «Aktenvorgang 101» um eines ihrer Mitglieder handele. Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» hatte zuerst über den Fall berichtet.

Dem Gutachten zufolge meldeten sich 2003 die Eltern eines Jugendlichen beim Erzbistum Köln: Der Opus-Dei-Geistliche, der als Jugendbetreuer tätig war, habe das Nähe-Distanz-Verhältnis gegenüber ihrem Sohn verletzt. Es sei jedoch nicht zu sexuellen Handlungen gekommen.

Was tat das Opus Dei?

Später zeigten die Eltern den Mann an. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen meldeten sich weitere mutmassliche Betroffene. Das Strafverfahren wurde wegen nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Gegenüber dem Erzbistum Köln bestritt der Geistliche laut Gutachten die Vorwürfe. Das Erzbistum habe dann dem Opus Dei die Entscheidung überlassen, ob eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Mann eingeleitet werden sollte. Diese Massnahme unterblieb schlussendlich.

Priester wechselt die Diözese

Die Gercke-Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass die Bistumsverantwortlichen in diesem Fall keine oder zumindest keine eindeutige Pflichtverletzung begangen haben.

Das Opus Dei erklärte nun, es habe 2003 «mit grösster Sorgfalt alles getan, den Fall aufzuklären». Es seien auch psychologische Gutachten erstellt worden, die jedoch keinen Hinweis auf eine Verfehlung ergeben hätten. Dem Priester sei auf Betreiben des Werkes dennoch «als Vorsichtsmassnahme» eine andere Aufgabe in einem anderen Bistum zugewiesen worden. Seitdem sei er «in keinster Weise» auffällig gewesen. Dass eine kirchenrechtliche Voruntersuchung nicht stattfinden solle, habe das Opus Dei niemals gefordert. Der entsprechende Aktenvermerk sei dem Werk nicht bekannt.

Opus Dei ist eine Personalprälatur

Im Aufarbeitungsbericht wird der Opus-Dei-Priester fälschlicherweise als «Ordensgeistlicher» bezeichnet. «In die Erstellung des Gutachtens waren wir nicht eingebunden, ansonsten hätten wir das moniert», erklärte die Organisation.

Die Priester des Opus Dei sind Mitglieder einer sogenannten Personalprälatur und unterstehen letztlich nicht dem Ortsbischof, sondern dem Prälaten des Opus Dei. Insofern ist ihre kirchenrechtliche und disziplinarische Stellung der mancher Ordensgemeinschaften vergleichbar. (kna)


Kölner Dom | © Georges Scherrer
11. Februar 2022 | 17:41
Lesezeit: ca. 1 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!