Schweizer Franken
Schweiz

Vier Kantone wollen Kirchgemeinden in der Steuervorlage 17 berücksichtigen

Zürich, 15.1.18 (kath.ch) Vier Kantone wollen die Kirchgemeinden bei der Ausgestaltung der Steuervorlage 17 berücksichtigen. Dies hat die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) bei einer Durchsicht der Vernehmlassungsantworten festgestellt. Für die Parteien und die übrigen Teilnehmer der Vernehmlassung, die am 6. Dezember zu Ende ging, seien die Kirchgemeinden hingegen kein Thema.

Zu den vier Kantonen zählen nach Angaben der RKZ Zürich, Bern, Schwyz und Baselland. «Deutlich besser» stehe es um die Stellungnahmen zur Frage des Anteils der Kantone an den Erträgen aus der Bundessteuer, heisst es in einer Mitteilung der RKZ zuhanden von kath.ch. Auch viele andere Vernehmlassungsteilnehmer forderten, dass dieser Anteil gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates erhöht wird, was «zwingend nötig» sei, damit die Kantone überhaupt den Spielraum haben, um Kirchenanliegen zu berücksichtigen.

Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III (USR III) an der Urne im vergangenen Februar arbeitete der Bundesrat eine Neuauflage des Projekts aus, die er im September in die Vernehmlassung schickte: die Steuervorlage 17. Auch die Kirchen und die RKZ konnten sich daran beteiligen.

Neuauflage der Steuerreform soll Gemeinwohl berücksichtigen.

Die Kirchen befürworteten die eingeschlagene Richtung der Steuervorlage 17 grundsätzlich, teilten die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die Christkatholische Kirche der Schweiz (CKK) sowie die RKZ im November in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit. «Die neue Steuerreform ist ausgewogener als die an der Urne abgelehnte USR III», sagte RKZ-Generalsekretär Daniel Kosch damals gegenüber kath.ch.

Aus Sorge um das Gemeinwohl und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schlugen die Kirchen in ihrer Vernehmlassungsantwort jedoch vor, dass die Gemeinden und Städte stärker berücksichtigt werden. Konkret plädierten sie dafür, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17 auf mindestens 21,2 Prozent zu erhöhen. Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung auf 20,5 Prozent vor. Die Kirchen möchten zudem den Begriff «Gemeinwohl» in der Vorlage verankert sehen.

«Kirchenanliegen sind steuerpolitisch gesehen ein Randthema»

Die gesamte Berichterstattung zeigt aus Sicht der RKZ, dem Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen, dass die gesamte Vorlage «sehr umstritten» bleibt. Aufgrund der jüngeren Entwicklungen sei zudem erkennbar, «dass die Kirchenanliegen steuerpolitisch gesehen ein Randthema sind», schreibt sie in ihrer Mitteilung weiter. Die RKZ nennt hier die Tatsache, dass die Europäische Union die Schweiz im Dezember auf eine sogenannte «graue Liste» von Staaten gesetzt hat, die in Bezug auf Steuerangelegenheiten unter Beobachtung bleiben. Ob der Bundesrat die kirchlichen Anliegen bei der Ausarbeitung der Botschaft zur Steuervorlage 17 dennoch berücksichtigen werde, bleibe «abzuwarten», so die RKZ. (bal)

Schweizer Franken | © pixabay.com
15. Januar 2018 | 13:07
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