Verhandlungsbeginn im Benedikt-Verfahren verschoben
In der Feststellungsklage gegen den einstigen Papst Benedikt XVI. und andere Kirchenverantwortliche konnten die Rechtsnachfolger noch nicht ermittelt werden. Das Zivilverfahren um Schadensersatzansprüche eines Missbrauchsopfers wird deshalb verschoben. Grundsätzlich würde das Verfahren auf Benedikts fünf Cousinen und Cousins übergehen, falls diese das Erbe nicht ausgeschlagen haben.
Am Montag teilte das Landgericht Traunstein mit, dass der Schadensersatzprozess wegen Vertuschungsvorwürfen gegen den verstorbenen, emeritierten Papst Benedikt XVI. nicht wie ursprünglich am 28. März beginnt. Grund dafür ist, dass «die Rechtsnachfolger des verstorbenen emeritierten Papstes noch nicht ermittelt werden», schreibt das Gericht. Einen neuen Termin gebe es noch nicht.
In dem Verfahren geht es darum, dass ein Mann aus dem oberbayerischen Garching an der Alz gerichtlich klären lassen will, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er als Kind wegen Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg aber nicht durchsetzen. Dafür müsste er ein weiteres Verfahren anstrengen.
Keine Verjährung
Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München-Freising als Körperschaft und drei Personen: den Täter sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982). Nach dem Tod von Benedikt XVI. müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht.
Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen grossen Raum ein. Das Erzbistum München und Freising hatte mitgeteilt, sich in dem Verfahren nicht auf Verjährung zu berufen.
Das Verfahren erben
Der verstorbene Papst Benedikt XVI. hinterlässt sein materielles Erbe fünf Cousins und Cousinen. Das sagte sein langjähriger Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, am Sonntag in Rom. Gänswein wurde vom Verstorbenen als Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Deshalb obliegt es jetzt ihm, die Erben schriftlich zu fragen, ob sie das Erbe antreten wollten. Das Erbe umfasse weder die Erträge aus den literarischen Werken des Verstorbenen noch seine persönlichen Dinge. Es gehe lediglich um «das, was vielleicht noch auf dem Konto ist».
Falls dem Opfer im Traunsteiner Prozess ein Schadensersatzanspruch zugestanden wird, könnten auch die fünf Cousinen und Cousins Ratzingers finanziell belangt werden – sofern sie nicht das Erbe zuvor ausgeschlagen haben. (kna)
Hier geht es zur › Bestellung einzelner Beiträge von kath.ch.