Kapellbrücke Luzern
Schweiz

Umstrittenes Personalgesetz kommt vor das Luzerner Kirchenparlament

Luzern, 14.1.18 (kath.ch) Die Reformierte Kirche Kanton Luzern will für ihre Mitarbeitenden ein einheitliches Personalgesetz schaffen. Doch der vom Synodalrat vorgelegte Entwurf stösst bei den Pfarrern auf wenig Begeisterung.

Heimito Nollé

Vor einem Jahr ist die neue Kirchen­verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Luzern in Kraft getreten. Demnach sollen die Arbeitsverhältnisse von kirchlichen Mitarbeitenden neu auf einer unbefristeten öffentlich-rechtlichen Anstellung beruhen. Der bisherige Beamtenstatus für einzelne Kategorien von Mitarbeitenden, insbesondere für Pfarrer, wurde damit aufgehoben.

Als nächsten Schritt will die Landeskirche gemäss Verfassungsauftrag ein neues und einheitliches Personalgesetz für alle kirchlichen Mitarbeitenden schaffen. Bereits vor der ersten Lesung in der Synode regt sich in der Luzerner Pfarrschaft nun aber Kritik. «Für mich ist der Gesetzesentwurf inakzeptabel», sagt Karl Däppen, Präsident des Pfarrkonvents und Pfarrer in Kriens.

Volkswahl zu umständlich

Däppen stösst sich vor allem daran, dass die Volkswahl der Pfarrer abgeschafft werden soll. Der neue Gesetzesentwurf sieht nämlich vor, dass sämtliche Mitarbeitende der Kantonalkirche nach dem gleichen öffentlich-rechtlichen Verfahren angestellt oder entlassen werden sollen. Konkret heisst das, dass Pfarrer nicht mehr durch Urnenwahl oder die Wahl durch die Kirchgemeindeversammlung ins Amt eingesetzt werden, sondern ausschliesslich durch den Kirchenvorstand.

In seinem Bericht zum Gesetzesentwurf begründet der Synodalrat seinen Entscheid mit den Nachteilen der Volkswahl. Dadurch werde das Anstellungsverfahren erheblich verlängert und es bestehe die Gefahr, dass qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber inzwischen eine andere Stelle annähmen.

Pfarrwahl ist auch ein Bekenntnis zum Glauben

«Für mich als Pfarrer ist die Vorstellung unerträglich, dass mir ein Kirchenvorstand von fünf bis neun Personen kündigen kann ohne die Möglichkeit, dies dem Stimmvolk vorzulegen», meint dagegen Däppen. «Durch die Ordination bin ich die Verpflichtung eingegangen, das Evangelium zu leben, notfalls auch gegen einen Kirchenvorstand.»

Die Abschaffung der Volkswahl widerspreche zudem einem reformatorischen Grundsatz. «Mit der Wahl der Pfarrperson habe ich als Mitglied der Landeskirche die Pflicht, meinen Glauben zu bekennen, indem ich den Amtsträgern meiner Kirche mein Vertrauen gebe. Oder indem ich dieses durch die Abwahl wieder entziehe.»

Neues Gesetz soll 2019 in Kraft treten

Am 14. März folgt nun die erste Lesung des Personalgesetzes. Sofern dieses an der zweiten Lesung vom 30. Mai in der Synode verabschiedet werden kann, soll in der zweiten Jahreshälfte die das Gesetz ausführende Personalverordnung beschlossen werden. Das neue Gesetz tritt dann per 1. Januar 2019 in Kraft. (ref.ch)

 

 

Kapellbrücke Luzern | © Sylvia Stam
14. Januar 2018 | 10:48
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