Peter G. Kirchschläger
Schweiz

Der Staat soll die Kirche bezüglich Gleichberechtigung in die Pflicht nehmen

Zürich, 1.12.18 (kath.ch) Der Luzerner Ethikprofessor Peter Kirchschläger kritisiert die katholische Kirche für ihre mangelhafte Umsetzung der Menschenrechte gegen innen. Gerade bezüglich Gleichberechtigung müsse der Staat den Dialog mit der Kirche suchen, fordert Kirchschläger an einem Anlass des Zürcher Instituts für interreligiösen Dialog (ZIID). Zudem ruft er die Religionsgemeinschaften dazu auf, religiöse Begründungen für die Menschenrechte zu finden.

Regula Pfeifer

Die römisch-katholische Kirche erinnere Staaten an die 1948 von den Vereinten Nationen deklarierten Menschenrechte, und das sei gut, sagt Peter Kirchschläger, Ethikprofessor an der Universität Luzern und Menschenrechtsspezialist, am Anlass des ZIID zum Thema «Menschenrechte und Universalität – ein Widerspruch?». «Wenn die Kirche aber nach innen noch Hausaufgaben zu lösen hat, verpufft diese positive Wirkung nach aussen.»

Ungelöste Probleme in der katholischen Kirche

Besonders bezüglich Gleichberechtigung der Geschlechter sieht der Ethiker ein grosses, ungelöstes Problem in seiner eigenen, also der römisch-katholischen Kirche. Dies betreffe insbesondere das Verbot der Priesterweihe für Frauen. Der Staat darf hier nach seiner Ansicht nicht einfach wegschauen, denn er sei verpflichtet, die Menschenrechtscharta auch umzusetzen.

«Der Staat darf nicht wegschauen»

Kirchschläger fordert deshalb einen Dialog zwischen Staat und der Kirche. «Der Staat muss der Kirche sagen: Bezüglich Gleichberechtigung gibt es bei euch ein Problem». Die Argumentation, jede Frau könne ohne weiteres aus der Religionsgemeinschaft austreten, zählt laut Kirchschläger nicht. «Das wäre Täterschutz», argumentiert er.

Der Ethiker plädiert in seinem Referat für die Universalität der Menschenrechte. Jeder Mensch habe Anrecht auf die 1948 in der Charta formulierten Menschenrechte, unabhängig von irgendwelchen Kriterien wie Religion, Wohnort, Bildung, Meinung oder Einkommen. Und diese Rechte behalte jeder und jede, auch wenn er oder sie in eine Kirche, Synagoge oder Moschee eintrete. Deshalb kann sich gemäss Kirchschläger auch keine Religionsgemeinschaft um die Menschenrechte foutieren.

«Menschenrechte gelten in und für Religionsgemeinschaften.»

«Menschenrechte gelten in und für Religionsgemeinschaften», betont Kirchschläger. Die Staaten seien zwar primäre Menschenrechtsakteure, aber auch nichtstaatliche Akteure hätten Menschenrechtsverpflichtungen. Daraus folgt gemäss Kirchschläger: «Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind verpflichtet zur Durchsetzung der Menschenrechte.»

Brücken zwischen Religion und Menschenrechten bauen

Der Ethiker fordert die Religionsgemeinschaften dazu auf, Brücken zwischen ihren Religionen und den Menschenrechten zu bauen. Die Religionsgemeinschaften sollten demnach religiöse Begründungen für die Menschenrechte finden. Ziel davon sei ein religiöses Menschenrechtsverständnis in den Gemeinschaften. Damit könnte verhindert werden, dass in ihnen menschenrechtsfreie Räume entstünden, ist der Ethiker überzeugt.

«Ziel ist ein religiöses Menschenrechtsverständnis»

In der Charta selbst sind keine religiösen Begründungen für die Menschenrechte festgehalten. Dies habe die damalige Vorbereitungskommission aus Respekt vor der Pluralität absichtlich weggelassen, sagt Kirchschläger. Nun gelte es den Ball aufzunehmen, und eine religiöse Begründung zu finden.

Eine christliche Legitimierung versucht Peter Kirchschläger anhand von Ausschnitten aus der Bibel. Dabei geht es um die Sorgfaltspflicht des Menschen gegenüber der Schöpfung, seine Beziehungsfähigkeit und den Verzicht auf eine auf Christen zentrierte Sichtweise.

Juden vermissen Tierrechte

Eine jüdische Legitimierung ist nicht einfach, wie die nachfolgenden Ausführungen von Annette Böckler, Fachleiterin Judentum beim ZIID aufzeigt. Die Menschenrechte würden aus jüdischer Sicht nicht reichen für ein Zusammenleben, meint sie. Denn insbesondere fehlten darin die im Judentum wichtigen Rechte von Tieren, welche sich in den Speisevorschriften niederschlagen.

«Die Menschenrechte prägen die jüdische Gemeinschaft, vor allem in Bereichen, in denen die Ethik eine Rolle spielt», sagt Böckler. Doch eine einheitliche Antwort gebe es in dieser Frage nicht. In modernen Auslegungen des Judentums stehen laut Böckler die Menschenrechte über den religiösen Gesetzen und werden deshalb berücksichtigt.

Muslime haben schlechte Erfahrungen

Auch eine islamische Begründung für die Menschenrechte ist nicht einfach, wie Rifa’at Lenzin darlegt. Dahinter stehe ein grundsätzliches Misstrauen der islamischen Welt gegenüber den Staaten, die sich damals für Menschenrechte stark gemacht hatten, erklärt die frühere Fachleiterin Islam am ZIID. «Ein Grossteil der islamischen Welt war Mitte des 20. Jahrhunderts kolonial regiert», so Lenzin. Und die Kolonialherren waren jene Staaten, die sich für Menschenrechte stark machten – und in der Praxis ganz anders handelten.

Ob die Menschenrechte an und für sich vereinbar sind mit dem Islam, damit haben sich laut Lenzin alle zeitgenössischen muslimischen Denker beschäftigt. «Die Antwort dazu reicht von völliger Unvereinbarkeit mit islamischen Grundsätzen bis zur Einigkeit.» Eine kleine Gruppe lehne die Charta als säkulares Denken ab, das keinerlei Relevanz für sie habe. Andere fänden, die Menschenrechte seien durch die Scharia abgedeckt. Umgekehrt fordere ein Jurist, das muslimische Recht müsse an die modernen Standards von Verfassung, Justiz und Menschenrechte angepasst werden.

Die Tagung am ZIID fand aufgrund des Jubiläums 70 Jahre Uno-Menschenrechtscharta statt, das sich am 10. Dezember jährt. Der Anlass wurde vom ZIID und der Paulus-Akademie gemeinsam organisiert.

Peter G. Kirchschläger | © Georges Scherrer
1. Dezember 2018 | 12:38
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Menschenrechte

Menschenrechte sprechen jeder Person die gleichen Rechte und Freiheiten zu – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Weltanschauung oder politischer Haltung. Sie gelten von Geburt an und können nicht verwirkt werden. Als Basis gilt die «Allgemeinde Erklärung der Menschenrechte», die von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verabschiedet wurde.

Im Vorwort der Erklärung werden die Menschenrechte als «gemeinsames Ideal» der Länder und als Grundlage von «Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt» bezeichnet. Das leitende Prinzip ist die Menschenwürde. Im ersten der 30 Artikel steht daher: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.»

Die Erklärung wurde nicht vom Uno-Sicherheitsrat verabschiedet und ist daher nicht rechtsverbindlich. In Europa haben 47 Staaten die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet, deren Umsetzung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg prüft.

Im Unterschied zu Menschen- sind die Bürgerrechte an den Status als Staatsbürger eines Landes gekoppelt. (kna)