Religionspädagogin über Kündigung: «Der grosse Skandal ist der klerikale Machtmissbrauch»
Die Religionspädagogin Christine Unterberger wehrt sich gegen ihre Freistellung und ihre Kündigung. Sie spricht von klerikalem Machtmissbrauch: Der Pfarrer, der sie beschimpft habe, sollte geschützt werden. Ein Diakon habe sie angemacht und sie auf die Penisgrösse von schwarzen Männern angesprochen.
Ueli Abt
Auf ausdrücklichen Wunsch der Religionspädagogin Christine Unterberger fand die Verhandlung der Rekurskommission der katholischen Kirche im Kanton Zürich öffentlich statt. Bisher behandelte die Kommission Rekurse ausschliesslich schriftlich. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass Parteien eine öffentliche Verhandlung verlangen können.
Freistellung per sofort
Im Oktober 2018 wurde die Religionspädagogin von der Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon per sofort freigestellt, später folgte die Kündigung. Der Konflikt im Seelsorgeteam hatte sich über Monate hingezogen, es rumorte in der Kirchgemeinde. Eltern und Jugendliche hatten sich mit der Mitarbeitenden solidarisiert. Regionale Medien berichteten, es gab Leserbriefe.
Warum sie eine öffentliche Verhandlung wollte, begründete die zum Zeitpunkt der Kündigung 39-Jährige in einem persönlichen Plädoyer. Im Rahmen des Konflikts habe die Kirchgemeinde statt Hilfe zu bieten Druck ausgeübt und sie zum Schweigen gedrängt. Immer wieder seien Vorwürfe gekommen, sie hätte Vertrauliches nach aussen getragen.
«Warum ist das Ansehen eines Klerikers so viel Leid wert?»
«Ich habe geschwiegen. Dieses Schweigen hat mich krank gemacht. Dieses Schweigen, dieser Druck, nur nichts zu sagen – immerhin geht es hier um das Ansehen der Kirche: Es ist das, was mich zutiefst erschüttert», sagt Christine Unterberger. Es gehe in diesem Fall höchstens um das Ansehen eines Klerikers, der seine Mitarbeitenden beschimpfe.
«Warum ist das Ansehen eines Klerikers so viel Leid wert? Dieses ‘unter den Teppich kehren’, diese Lügen, dieses dazu schweigen müssen, diese Ängste, dieses Wegsehen, diese Ohnmacht – es ekelt mich an. Es macht mir Angst, denn das Schweigen ist die einzige Möglichkeit, dass es einfach so weiter gehen kann.» Sie sei nach ihrer Freistellung über zwei Jahre arbeitsunfähig gewesen.
War Kündigung missbräuchlich?
Im juristischen Sinne ging es an der Verhandlung der Rekurskommission am gestrigen Donnerstag um die Frage, ob die Freistellung verhältnismässig und die Kündigung gerechtfertigt war. Beide Parteien hatten Gelegenheit, Plädoyers zu halten.
Die Religionspädagogin schilderte zunächst, wie sie von Beginn ihrer Arbeit an im Jahr 2006 über Jahre stets beste Noten in den Mitarbeiterbeurteilungen erhalten hatte.
«Gesindel aus Wien und der Gosse von Zürich!»
Sie könne den Wendepunkt und somit den Beginn der Spannungen auf den Tag genau datieren. Am 24. September 2017 habe das gesamte Seelsorgeteam eine E-Mail vom Pfarrer erhalten. Dieser habe unbeabsichtigt einen E-Mail-Austausch zwischen ihm und dem Diakon mitgeschickt. Der Diakon befand sich damals im Krankenstand.
In seiner E-Mail-Nachricht behauptete der Pfarrer, die Religionspädagogin und ein Jugendarbeiter seien zufrieden darüber, dass der Diakon krankheitshalber ausfalle. In der E-Mail, die das gesamte Team erhielt, heisst es weiter über die aus Österreich stammende Religionspädagogin und den Jugendarbeiter: «Was sind das für schräge Typen! Wenn ich nicht Priester wäre, würde ich urteilen: Gesindel aus Wien und der Gosse von Zürich!»
Vorwurf: Annäherungsversuche des Diakons
In der Folge sei der Pfarrer ihr immer mehr aus dem Weg gegangen. Sie schaltete unter Rücksprache mit dem Kirchenpflegepräsidenten die Ombudsfrau ein. Doch dieser seien im weiteren Verlauf des Konflikts die Hände gebunden gewesen, weil der Pfarrer und der Kirchenpflegepräsident später nicht mehr zu einem Gespräch bereit gewesen seien.
Die Religionspädagogin ging auf den Vorwurf ein, sie habe sich gegenüber dem rund 30 Jahre älteren Diakon distanziert verhalten. Dies habe damit zu tun gehabt, dass dieser wiederholt mit ihr zu zweit habe tanzen gehen wollen. Mit Aussagen wie: «Wenn ich 30 Jahre jünger wäre, dann wärst du was für mich», habe er sich ihr angenähert. Auch habe er sich ihr gegenüber ungefragt über die Penisgrösse von schwarzen Männern geäussert.
Kritik am Synodalrat: «Eigentliche Rechtsverweigerung»
Auch das Generalvikariat Zürich befasste sich mit dem Fall – allerdings ohne Erfolg. Die Religionspädagogin wandte sich zudem an den damaligen Bischof Vitus Huonder. Dieser habe sich mit einem Brief an den Pfarrer gewandt und ein vermittelndes Gespräch angeboten. Dieses Gespräch habe nicht stattgefunden, obwohl Bischof und Religionspädagogin dies wünschten.
Christine Unterberger übte dabei auch Kritik am Synodalrat, der als erste Instanz den Fall behandelt hatte. Das Gremium habe «eine umfassende rechtliche Würdigung vermissen» lassen und sich «mit der Unverhältnismässigkeit der Kündigung überhaupt nicht auseinandergesetzt. Das kommt einer eigentlichen Rechtsverweigerung gleich und muss nicht akzeptiert werden.»
Unterbergers Anwältin: Es gab keine Bewährungsfrist
Christine Unterbergers Anwältin argumentierte, ihrer Mandantin sei keine konkrete Anregung gemacht worden, ihr Verhalten zu ändern. Auch habe sie keine Bewährungsfrist bekommen. Eine Bewährungsfrist sei jedoch Ausdruck des Willkürverbots und des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes.
Anwalt der Kirchenpflege: «Sehr schwierige Mitarbeitende»
Der Anwalt der Kirchgemeinde zeichnete in seinem Plädoyer das Bild einer durchwegs «sehr schwierigen» Mitarbeitenden. Dass sie nicht gut mit Kritik umgehen könne, sei «jahrelang im Raum gestanden». Wie aus ihren ausufernden Ausführungen spreche, glaube sie, dass sie selbst nie einen Fehler mache, sondern immer nur die anderen. «Wenn man nicht ihrer Meinung ist, wird es schwierig», kritisierte der Anwalt.
Er kreidete ihr zudem an, dass sie die öffentliche Verhandlung verlangt hatte. «Wie wir sehen, ist dies hier eine verkappte Medienveranstaltung», sagte er, gewissermassen in Anspielung auf die frühere Kritik an ihr, sie habe Interna nach aussen getragen.
Austausch «zweier älterer Herren»
Es sei ihr darum gegangen, den Pfarrer und die Kirchenpflege schlecht zu machen. Letztere habe zusammen mit seiner Hilfe als Anwalt versucht, ihr verschiedene Möglichkeiten der Lösung aufzuzeigen, so etwa eine einvernehmliche Kündigung mit einem Austritt «zu guten Konditionen».
Zum E-Mail-Austausch zwischen dem Diakon und dem Pfarrer sagte er, das sei «nicht gerade die beste Leistung» des Pfarrers gewesen. Er sprach von einem Austausch «zweier älterer Herren».
Christine Unterberger: «Klerikaler Machtmissbrauch»
«Der grosse Skandal für mich persönlich ist der klerikale Machtmissbrauch, der dadurch möglich ist, dass Behörden wegschauen, vertuschen und lieber eine jahrelange Mitarbeiterin öffentlich verunglimpfen als einem Kleriker und Vorgesetzten dazu zu bringen, einen Fehler einzugestehen und mit seinen Mitarbeitenden zusammenzuarbeiten», sagt Christine Unterberger zu kath.ch.
Noch kein Urteil
Nachdem beide Parteien Gelegenheit hatten, auf vorher Gesagtes einzugehen und den eigenen Standpunkt zu verdeutlichen, schloss der Vorsitzende der dreiköpfigen Rekurskommission die öffentliche Verhandlung. Den Entscheid wird die Kommission zu späterem Zeitpunkt mitteilen.
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