Religiöse Symbole bleiben für öffentliche Angestellte in Genf verboten

Genf, 13.5.19 (sda) In Genf bleibt das Tragen religiöser Symbole durch Angestellte der öffentlichen Verwaltung verboten. Die Bürgerrechtskammer des Genfer Obergerichts hat einer Beschwerde gegen die Regelung keine aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Eingereicht hatten die Beschwerde die Linksorganisation Solidarités und mehrere muslimische Frauen. Solidarités gab den Gerichtsentscheid am Montag bekannt. Eine der klagenden Frauen ist direkt von dem Symbolverbot in der öffentlichen Verwaltung betroffen.

Soldarités zeigte sich enttäuscht von dem Entscheid, namentlich was das Gleichbehandlungsgebot betrifft. Im April hatte die gleiche Gerichtskammer der Beschwerde einer grünen Abgeordneten aufschiebende Wirkung erteilt. Die Politikerin hatte sich gegen das Verbot gewehrt, mit einem religiösen Symbol an einer Parlamentssitzung teilzunehmen.

Gegner hoffen auf höhere Instanzen

Solidarités zeigte sich zuversichtlich bezüglich des Fortgangs in dem Fall. Die Organisation hofft, dass höhere Instanzen die in der Genfer Verfassung festgelegte religiöse Neutralität des Staates anerkennt und die kritisierten Artikel streicht. (sda)

Verschleierte Muslimin | © Pixabay/Andreas 160578, Pixabay Licence
13. Mai 2019 | 16:35
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