Orientierungshilfe der Bischöfe zur Begleitung suizidwilliger Menschen

Rund 1000 Menschen scheiden in der Schweiz pro Jahr begleitet durch eine Sterbehilfeorganisation aus dem Leben. Einige wünschen dabei seelsorgerliche Begleitung. Die Schweizer Bischöfe halten die Seelsorger dazu an, vor den Sterbewilligen die Werte der Kirche und die Botschaft des Evangeliums in aller Deutlichkeit zu vertreten.

Martin Spilker

Der assistierte Suizid stellt Seelsorger vor ein Dilemma: Sie sollen Menschen in allen Lebenssituationen begleiten, ganz besonders in Momenten des Leids, der Angst oder der Hoffnungslosigkeit. Genau solche Gefühle nennen zahlreiche Personen als Begründung, um selbstgewählt aus dem Leben zu scheiden.

Eine Sünde

Der Suizid aber wird von der katholischen Kirche als Akt gegen den Schöpfungswillen Gottes gewertet und damit in der Kirchensprache als Sünde beurteilt. Wird nun ein Seelsorger zu einem Menschen gerufen, der unmittelbar vor der Einnahme des den Tod herbeiführenden Mittels steht, hat er – nach katholischer Lehre – jemandem vor sich, der sich gegen Gottes Intention stellt.

«Die Orientierungshilfe will Seelsorgern Handlungsoptionen und Grenzen zeigen.»  

François-Xavier Putallaz

Soweit die Theorie. Die Schweizer Bischöfe stellen fest, dass Priester, Seelsorgerinnen und Seelsorger in solchen Situationen vor grossen ethischen Herausforderungen stehen. Angesichts der «Tendenz hin zur Banalisierung des assistierten Suizids», wie es in der Medienmitteilung der Bischöfe zu ihrer letzten Vollversammlung heisst, wollen sie diesen eine Orientierungshilfe bieten.

Möglichkeiten und Grenzen der Seelsorge

Unter der Leitung des vormaligen Präsidenten der Kommission für Bioethik der SBK, François-Xavier Putallaz, wurde ein knapp 30 Seiten starkes, vorerst auf Französisch vorliegendes Papier erarbeitet und auch eine fünfseitige Zusammenfassung verabschiedet.

Putallaz, der das Papier vor den Medien vorstellte, hob hervor, dass sich dieses an konkreten Beispielen aus der Seelsorge orientiere. Die Orientierungshilfe will Seelsorgern Handlungsoptionen zeigen, wie sie bei der Begleitung von suizidwilligen Menschen vorgehen können, beziehungsweise wo die Lehre der Kirche ihnen Grenzen setzt.

«Bei schwerkranken Menschen fehlt oft das Wissen über zeitgemässe palliative Pflege.»

François-Xavier Putallaz

Da ein suizidwilliger Mensch christliche Pflichten gegenüber sich selbst, gegenüber seinem Umfeld, das in Mitleidenschaft gerät, sowie gegenüber Gott verletze, habe dies Folgen für die seelsorgerliche Tätigkeit. Dabei gehen die Bischöfe davon aus, dass ein grosser Teil der Menschen, die einen begleiteten Suizid in Anspruch nehmen, dies vorschnell entscheiden.

Es fehle bei schwerkranken Menschen oft an Wissen über zeitgemässe palliative Pflege, so Putallaz. Auch der von alten Menschen empfundene Druck, ihrem Umfeld oder der Gesellschaft zur Last zu fallen, könne zu einer übereilten Anmeldung bei einer Suizidhilfe-Organisation führen.

Zuwendung, aber kein Hinnehmen

Die Orientierungshilfe setzt deshalb sehr früh an. Da sich der Wunsch nach einem frei gewählten Tod über längere Zeit hinweg ziehen könne, sei die Kirche gefordert, durch eine «vollumfängliche menschliche Zuwendung» darauf zu reagieren, wie es in der Mitteilung der Bischöfe heisst.

François-Xavier Putallaz verdeutlichte dies so, dass es Aufgabe der Seelsorge sei, alle Menschen, die einen Suizidwunsch äussern und sich an die Kirche wenden, zu begleiten. Das heisse aber nicht, dass dieser Wunsch einfach so hinzunehmen sei.

«Der Seelsorgende muss im Moment der Einnahme des tödlichen Produkts den Raum ‘physisch’ verlassen.»

Das Papier wird mit Blick auf das aus kirchlicher Sicht angebrachte Handeln dann sehr konkret. Im seelsorgerlichen Gespräch solle der Todeswunsch thematisiert und der Suizidwillige mit dem Bild des liebenden Gottes zum Überdenken seiner Absicht angeregt werden. Einen grossen Raum nimmt in der Orientierungshilfe sodann die Situation ein, wenn Seelsorger einen Sterbewilligen unmittelbar vor oder nach der Einnahme der todbringenden Substanz begleiten soll.

Vor, während und danach

Auch hier sei es Aufgabe des Kirchenvertreters, bis zuletzt die im Glauben wurzelnde Alternative zum Suizid zu vertreten und den Sterbewilligen auch darauf hinzuweisen, dass eine Selbsttötung gegen den Willen Gottes sei. Darum wird der Seelsorgende angehalten, vor dem Moment der Einnahme des tödliche Produkts den Raum «physisch» zu verlassen.

«Amen, ich sage dir: Heute noch wirst du mit mir im Paradies sein.»

Lk, 23,43

Das französischsprachige Originaldokument hält dann fest: «Wenn also Seelsorgende zum Sterbenden berufen wird, nachdem er das tödliche Produkt eingenommen hat, ist es nicht unmöglich, dass er ihn in seinen letzten Momenten des Bewusstseins begleitet.» Explizit verweist das Dokument auf die Kreuzigung Jesu, als dieser gemäss dem Lukasevangelium einem reuigen Verbrecher im letzten Moment vergab. Der Seelsorgende könne jedoch auch beschliessen, den Raum nicht mehr zu betreten, in welchem der Suizid begangen wurde, sondern sich in den Dienst der Angehörigen zu stellen

Sakramente allenfalls verweigern

Ein besonderer Abschnitt wird in der Orientierungshilfe den allenfalls von einem suizidwilligen Menschen gewünschten Sakramenten gewidmet. Hier, so geht aus dem Text hervor, sei die Situation klar: Ein Mensch, der freiwillig den Tod suche, stelle sich gegen den das Gute und das Leben spendenden Gott.

Die Sakramente, in solchen Fällen würden die Beichte, die Krankensalbung oder die Eucharistie nachgefragt, seien jedoch Zeichen für einen lebensbejahenden Gott und könnten entsprechend nicht ohne weiteres gespendet werden.

«Der Priester kann das Spenden der Sakramente aufschieben oder gar verweigern.»

Im Papier der Bischöfe wird deutlich gemacht, dass der Priester in einem solchen Fall den Sterbewilligen auf diesen Widerspruch hinweisen und versuchen muss, eine Einsicht oder Haltungsänderung zu erreichen. Wo diese nicht erfolge, könne der Priester das Spenden der Sakramente aufschieben oder gar verweigern. Gelange der Todeswillige aber zur Einsicht, dass er sich mit dieser Handlung von der Liebe Gottes entferne, könnten Sakramente diese Haltungsumkehr stärken.

Gottes Macht über Leben und Tod

Die Orientierungshilfe, die in einer Arbeit von mehr zwei Jahren erstellt wurde, versteht sich als Klarstellung: Durch die assistierte Suizidbeihilfe haben sich in der Seelsorge neue Fragen eröffnet. Die darin aufgeführten Massnahmen sollen nicht als Strafe oder strenge Regel verstanden werden. Vielmehr gehe es darum, so heisst es im Papier, Gott auch in solch schwierigen Situationen als einen Gott der Liebe zu vermitteln und die Macht Gottes über Leben und Tod anzuerkennen.

François-Xavier Putallaz erklärte gegenüber kath.ch, dass das Papier seiner Meinung nach international Aufmerksamkeit wecken dürfte. Denn vergleichbare Dokumente, mit Ausnahme eines Schreibens der belgischen Bischöfe über Euthanasie, gebe es bislang nicht. (gs)

Trauernde Frau – Steinfigur | © pixabay/cocoparisienne auf Pixabay, Pixabay License
6. Dezember 2019 | 12:38
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