Schwester Scholastika, die letzte Schwester im Kloster Wonnenstein.
Schweiz

«Ich empfinde das als Unrecht»: Klosterfrau fordert vor Gericht erfolglos ihr Privatvermögen zurück

Seit 60 Jahren lebt Schwester Scholastika im Kloster Wonnenstein. Die 80-Jährige ist inzwischen die letzte Ordensfrau des Klosters. Sie verklagte den Trägerverein des Klosters, um ihr Privatvermögen zurückzuerhalten. Vergeblich.

Wolfgang Holz

«Es geht mir gut, auch nach dem verlorenen Gerichtsprozess. Denn ich stehe auf der Seite des Herrgotts und der Wahrheit und habe deshalb ein gutes Gewissen», sagt Schwester Scholastika gegenüber kath.ch. Die 80-jährige Kapuzinerin zog vor das Innerrhoder Bezirksgericht, um ihr Privatvermögen zurückzufordern.

Gericht wies Klage ab

Dieses wird inzwischen nicht mehr von Nonnen, sondern vom Trägerverein des Klosters verwaltet, der sich mehrheitlich aus Altherren der St. Galler Studentenverbindung Bodania zusammensetzt. Das Gericht wies die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schwester Scholastika, die letzte Schwester im Kloster Wonnenstein.
Schwester Scholastika, die letzte Schwester im Kloster Wonnenstein.

Seit über zwei Jahren schwelt ein Streit um das Kloster Wonnenstein. Es geht um die Zukunft der Institution und um den Verbleib der letzten Schwester, die derzeit allein dort lebt. Das Kloster Wonnenstein liegt über dem Tobel des Rotbaches, der bei Teufen in die Sitter fliesst.

Kulturgut der Ostschweizer Geschichte

Das bedeutende Kulturgut ist ein wichtiger Teil der Ostschweizer Geschichte. Es verbindet die beiden Appenzell: Die Klosterbauten gehören zu Innerrhoden, die dazugehörige Landwirtschaft zu Ausserrhoden. Die Anfänge des Klosters Wonnenstein gehen ins 13. Jahrhundert zurück. Die aktuelle Klosteranlage entstand in den Jahren 1685 bis 1688. Nach dem Tod der letzten Oberin 2020 ist die Klostergemeinschaft faktisch aufgelöst. Derzeit lebt noch eine Schwester im Kloster: Schwester Scholastika.

«Ich empfinde das als Unrecht, dass ich nicht über mein Privatvermögen verfügen kann.»

Und darum geht es bei der Klage der Klosterfrau: Die finanziellen Angelegenheiten wurden im Kapuzinerinnenkloster früher von der Oberin, der Leiterin der Schwesternschaft, geregelt. Die Ordensfrauen zahlten ihr Vermögen an das Kloster, so auch Schwester Scholastika. Im Laufe der Jahrzehnte summierte sich so ein Betrag von rund 55’000 Franken, der unter anderem aus Erbschaften und Schenkungen stammt. Die letzte Oberin verstarb jedoch vor einigen Jahren, und so wurde die weltliche Verantwortung vollends vom Verein Kloster Rosengarten Wonnenstein übernommen.

«Ich empfinde das als Unrecht, dass ich nicht über mein Privatvermögen verfügen kann, es ist ja mein Privatvermögen», erklärt Schwester Scholastika gegenüber kath.ch. Deshalb habe sie vor Gericht geklagt. Das Kirchenrecht sei nicht richtig interpretiert worden.

Sogar AHV-Rente muss sie überweisen

Das Gericht wies jedoch Schwester Scholastikas Klage ab und gab der Widerklage des Trägervereins statt. Die Nonne muss fortan ihre monatliche AHV-Rente in Höhe von 1225 Franken an den Trägerverein überweisen, auch rückwirkend. Im Gegenzug erhält sie Kost und Logis im Kloster.

Das Kloster Wonnenstein in Teufen, Appenzell IR
Das Kloster Wonnenstein in Teufen, Appenzell IR

«Es ist zwar Ihr Vermögen, aber es bleibt so lange zurückgestellt, wie Sie im Kloster leben», erklärte das Gericht gegenüber Schwester Scholastika. Die Nonne habe auch keine Entscheidungsbefugnis über die Anlage des Vermögens. «Sie können jedoch jederzeit das Kloster verlassen, dann erhalten Sie Ihr Vermögen zurück», stellte der vorsitzende Richter klar, berichtete «20 Minuten».

Vatikan sogar eingeschaltet

Die 80-jährige Nonne soll sich bekanntlich auch eine neue Bleibe suchen und das Kloster verlassen. Sogar der Vatikan wurde in die Angelegenheit eingeschaltet. Wohin Schwester Scholastika gehen soll, ist jedoch unklar. Gegen eine Wegweisungsverfügung aus Rom hat die Kapuzinerin bereits Beschwerde eingelegt. Ob sie auch das Innerrhoder Urteil weiterzieht, lässt sie offen. «Die Befehle des Vatikans sind noch gar nicht rechtskräftig», betont Schwester Scholastika gegenüber kath.ch. Ausserdem habe der Vatikan ja immer wieder mal Sondererlaubnisse in solchen Fällen erteilt.

«Der Verein hat derzeit eine Rückstellung von 800’000 Franken für Schwester Scholastika gebildet, falls sie sich einer neuen Klostergemeinschaft anschliesst», sagte der Anwalt des Trägervereins gegenüber «20 Minuten».

Zentrum für Wohnen, Arbeiten und Spiritualität geplant

Auf der Website des Vereins heisst es, das Kloster solle künftig ein Zentrum für Wohnen, gewerbliches Arbeiten und Spiritualität werden.

«Wir wollen das Kloster im Prinzip in Zukunft weiter so nutzen wie bisher. Sprich: Arbeiten, Leben, Spiritualität. Wir wollen kein Museum», erläutert Andreas C. Brändle, Präsident des Trägervereins Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein, gegenüber kath.ch.

Kloster Wonnenstein.
Kloster Wonnenstein.

Dass es zu dem Prozess mit Schwester Scholastika überhaupt gekommen sei, bedauert er sehr. Es sei offen und unbestimmt, wie es nun weitergehe. Von Seiten der Kirche seien schon mehrere Termine für Schwester Scholastika anberaumt worden, um das Kloster verlassen zu können. Ergebnislos.

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Bleibt die Frage, wie lange Schwester Scholastika tatsächlich noch im Kloster Wonnenstein verbleiben möchte. Fühlt sie sich dort nicht allein, ganz ohne die klösterliche Gemeinschaft?

«Ich fühle mich gar nicht allein.»

«Ich fühle mich gar nicht allein», versichert Schwester Scholastika gegenüber kath.ch. Zum einen lebe sie in Gemeinschaft mit dem Herrgott. «Zum anderen stehe ich nach wie vor in Verbindung mit der Gemeinschaft aller verstorbenen Mitschwestern, die einmal 490 Personen zählte. Das ist eine wunderbare Verbindung.» Nicht zuletzt habe sie vom Trägerverein den Auftrag bekommen, den Arbeitern, die derzeit ein Haus bei der Klosteranlage sanieren, jeden Nachmittag einen Kaffee zu machen.


Schwester Scholastika, die letzte Schwester im Kloster Wonnenstein. | © Daniel Ammann
24. Oktober 2024 | 12:00
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