Niederländische Schwangere dürfen neu immer Pränataltest machen

Den Haag, 30.3.17 (kath.ch) In den Niederlanden kann Medienberichten zufolge ab Samstag jede Schwangere einen Bluttest zur Untersuchung der DNA des Fötus machen. Zuvor sei es nur für Schwangere mit einem erhöhten Risiko erlaubt gewesen, einen solchen Bluttest machen zu lassen, berichteten niederländische Medien am Donnerstag.

Die Krankenhäuser gingen laut Medienberichten davon aus, dass die Zahl der Schwangeren, die täglich den Bluttest durchführen lassen, nun von 10 auf 360 steige. Die Niederlande unterstützen jene acht Krankenhäuser, die die staatlich bezuschussten Tests durchführen, den Angaben zufolge mit 26 Millionen Euro. Drei niederländische Labore entwickelten den sogenannten Kombinationstest, der einer Studie zufolge bei 96 von 100 Kindern mit Down-Syndrom die genetische Veränderung erkennt. Der Bluttest soll 75 Euro kosten.

Situation in der Schweiz

Die Schweizer Stimmberechtigten haben am Sonntag, 5. Juni, mit 62,4 Prozent deutlich Ja gesagt zum revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz. Seit der Revidierung dürfen Paare mit einer schweren Erbkrankheit und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, die PID in Anspruch nehmen. Ausgewählt und eingepflanzt werden nur Embryonen ohne Defekte der Erbanlagen. Unfruchtbare Paare erhalten zudem die Möglichkeit, ihre Embryonen vor der Übertragung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen untersuchen zu lassen. Damit können etwa Embryonen mit dem Down-Syndrom ausgesondert werden. Das Gesetz erlaubt weiter, dass maximal zwölf Embryonen pro Behandlungszyklus statt wie bislang drei erzeugt werden dürfen.

Verboten bleibt weiterhin, Embryonen aufgrund ihres Geschlechts oder anderer Körpermerkmale auszuwählen. Ebenfalls verboten bleibt die Erzeugung von sogenannten Retterbabys. (kna/ft)

 

30. März 2017 | 14:43
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