Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes deutlich angenommen
Künftig dürfen Paare mit einer schweren Erbkrankheit und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, Gentests an Embryonen durchführen lassen. Die in der Referendumsabstimmung unterlegenen Gegner bedauern den heutigen Volksentscheid. Auch die Kirchen.
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