Nicolas Betticher
Schweiz

Nicolas Betticher: «Es ist nicht in Ordnung, dass man Opfer und Zeugen nicht anhört»

Nicolas Betticher (61) hat als Richter das kirchenrechtliche Verfahren gegen den Sittener Priester geleitet. In dem Verfahren wurde F.-X. A. des Missbrauchs für schuldig befunden und aus dem Klerikerstand entlassen. «Allein eine klare Gewaltenteilung» könne künftig faire Urteile sichern, denn die Sachlage sei «nur selten so eindeutig wie in diesem Fall».

Annnalena Müller

Herr Betticher, F.-X. A. war jahrzehntelang als Priester im Bistum Sitten tätig. Nun wurde er kirchenrechtlich wegen Missbrauch verurteilt und aus dem Klerikerstand entlassen. Sie haben den Fall als Richter geleitet. Worum ging es genau?

Nicolas Betticher*: Es ging um Missbrauch an Minderjährigen. Konkret um Geschwister, die von dem Priester in den 1980er Jahren missbraucht wurden. Deswegen stand er damals vor Gericht. 2019 hat sich das Bistum Sitten dem Fall in einer kanonischen Voruntersuchung gewidmet …

… 2019? Bis dahin blieb F.-X. A. kirchenrechtlich unbehelligt?

Betticher: Es ist schockierend, dass die Verantwortlichen des Bistums damals nichts getan haben. Die Kirche hat lange weggeschaut. Man kann vergangenes Nicht-Handeln nicht ändern. Aber man kann es heute korrigieren. Das Kirchenrecht erlaubt die Aufhebung der Verjährung. Diese Aufhebung haben Bischof Jean-Marie Lovey und ich in Rom erwirkt. Daher konnten wir den Fall kirchenrechtlich aufarbeiten, obschon er lange zurückliegt.

«Ein ausserordentliches Verfahren ist eine Abkürzung.»

Sie haben das Gerichtsverfahren geleitet – wie kamen Sie dazu?

Betticher: Bischof Jean-Marie Lovey hat 2019 eine kanonische Voruntersuchung durchgeführt. Nach deren Abschluss hat er mich kontaktiert. Wir haben dann zusammen geschaut, was man kirchenrechtlich machen kann und zunächst die erwähnte Aufhebung der Verjährung beim Dikasterium für die Glaubenslehre beantragt. Danach hat Bischof Lovey ein ausserordentliches Verfahren angesetzt, in dem er mich zusammen mit zwei Assessoren zum Richter bestimmt hat.

Ist der Bischof in solchen Fällen nicht eigentlich der Richter?

Betticher: Meistens, ja. Aber er kann auch einen anderen Richter ernennen. Hier hat Bischof Lovey die richterliche Aufgabe an mich delegiert.

Bischof Jean-Marie Lovey bestellte den Kirchenrechtler und Missbrauchsexperten Nicolas Betticher zum Richter.
Bischof Jean-Marie Lovey bestellte den Kirchenrechtler und Missbrauchsexperten Nicolas Betticher zum Richter.

Was bedeutet «ausserordentliches Verfahren»?

Betticher: Ein ausserordentliches Verfahren ist im Vergleich zu einem ordentlichen Verfahren eine Abkürzung. Ich sehe dies persönlich sehr kritisch und plädiere immer für die Durchführung eines ordentlichen Verfahrens.

«Der Rechtsstaat kann der Kirche als Vorbild dienen.»

Warum?

Betticher: In einem ausserordentlichen Verfahren spricht man weder mit Zeugen noch mit Opfern. Man trifft nur auf den mutmasslichen Täter und entscheidet ansonsten auf Aktenbasis. Es ist aus offensichtlichen Gründen höchst problematisch, wenn man nur eine Seite – und zwar die des Beschuldigten – hört. In diesem konkreten Fall war die Sachlage so eindeutig, dass wir trotzdem zur moralischen Gewissheit gelangten, dass der Beklagte schuldig war. Aber ich bin für mich zu dem Schluss gekommen, dass ich künftig keinem ausserodentlichen Verfahren mehr vorstehen werde. Dieser Fall wird der einzige bleiben.

Wegen des Risikos der Einseitigkeit?

Betticher: Ja und der grundsätzlichen Fairness. Die Sachlage ist nur selten so eindeutig wie in diesem Fall. Und es ist nicht in Ordnung, dass man Opfer und Zeugen nicht anhört. Das ist eine Abkürzung, die tendenziell zu Lasten der Opfer geht. Deshalb plädiere ich dafür, dass bei jedem Missbrauchsfall ein ordentliches Verfahren durchgeführt wird, wie es der Rechtsstaat auch tut.

Im Kampf gegen Missbrauch braucht es Gewaltenteilung - das sieht auch die Weltsynode so.
Im Kampf gegen Missbrauch braucht es Gewaltenteilung - das sieht auch die Weltsynode so.

Aber die Kirche ist kein Rechtssaat…

Betticher: Der Rechtsstaat kann der Kirche aber als Vorbild dienen. Zumindest da, wo es um die Gewaltenteilung geht. In einem ausserordentlichen Verfahren kommt die zu grosse Macht, die in der Kirche bei den Bischöfen liegt, deutlich zum Tragen. Denn hier kann ein Bischof mit nur zwei Assessoren, die er selbst auswählt, ein Urteil fällen.

«Allein eine klare Gewaltenteilung ist die Antwort.»

Das ist nicht gut, da das Risiko der Parteilichkeit gross ist. Eine klare Gewaltenteilung ist hier die Antwort. Das würde auch den Bischöfen helfen, denn dann gäbe es unabhängige Gerichte. Dies wird ja auch in der aktuellen Debatte gefordert. Soweit ich informiert bin, versucht dies Bischof Felix Gmür in diesen Tagen beim Papst zu erreichen, dass er der Schweiz ein entsprechendes Partikularrecht gibt.

Im Fall des Priesters F.-X. A. lief das Verfahren nach althergebrachtem Muster – wie lange hat das Verfahren insgesamt gedauert?

Betticher: Das ging sehr schnell. Wir haben im Herbst 2021 aus Rom die Aufhebung der Verjährung erhalten und uns direkt an die Arbeit gemacht. Anfang 2022 haben wir das Urteil gesprochen…

Felix Gmür soll sich beim Papst für ein Schweizer Partikularrecht einsetzen (Aufnahme von 2020).
Felix Gmür soll sich beim Papst für ein Schweizer Partikularrecht einsetzen (Aufnahme von 2020).

…dass F.-X. A. des Missbrauchs schuldig ist und aus dem Klerikerstand entlassen werden solle…

Betticher: Genau und dass eine Entschädigung an die Opfer zu zahlen ist. Der Beklagte hat sich gegen das Urteil gewehrt und ist in Rom zweimal in Berufung gegangen. Aber seit dem siebten Oktober ist das Urteil rechtskräftig.

«Bischöfe, die so etwas geduldet haben, sollten zur Rechenschaft gezogen werden.»

Dem Bistum Sitten waren die Vorwürfe seit den 1980er Jahren bekannt. War aus den Akten ersichtlich, ob F.-X. A. seither in der Seelsorge tätig war?

Betticher: Ja, das war er. Ich kann es nicht verstehen, dass die Verantwortlichen des Bistums nicht bereits in den 1980er Jahren konkrete Massnahmen angeordnet haben und F.-X. A. aus dem kirchlichen Dienst entfernt haben. Das ist eine Art von Vertuschung, die ich einfach nicht mehr akzeptieren kann. Heute sollten Bischöfe, die so etwas geduldet haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Denn es ist ja durchaus möglich, dass dieser Priester auch anderen Kindern Leid zufügt hat.

Welche Auswirkungen hat die Laisierung auf F.-X. A.? Er war ja bereits pensioniert – seine Rente dürfte er weiterhin erhalten.

Betticher: Die Auswirkung ist, dass er kein Kleriker, also kein Priester mehr ist.

* Nicolas Betticher (61) war von 1995 bis 2000 Sprecher der Schweizer Bischofskonferenz. Danach war er Mitarbeiter von Bundesrätin Ruth Metzler, bevor er 2001 Kanzler des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg wurde. 2009 ernannte ihn Bischof Bernard Genoud zum Generalvikar. Nach der Amtsübernahme durch Charles Morerod ging Betticher nach Bern als Sekretär der Nuntiatur. Seit 2015 ist er Pfarrer und Pfarreileiter von Bruder Klaus in Bern. Er ist ausserdem Offizial am interdiözesanen Gericht.

Nicolas Betticher | © Raphael Rauch
17. Oktober 2023 | 09:00
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