Debatte über das Personaldekret im Katholischen Kollegium des Kantons St. Gallen am 16. Juni 2015
Schweiz

Neues Dekret für katholische Kirchenjobs im Kanton St. Gallen – Gewerkschaft Syna vergibt gute Noten

St. Gallen, 17.6.15 (kath.ch) Künftig werden alle Mitarbeiter der katholischen Kirche im Kanton St. Gallen zu den gleichen Bedingungen angestellt. Das Parlament der St. Galler Katholiken hat am Dienstag, 16. Juni, ein Personaldekret verabschiedet, das dem bisherigen Wildwuchs an Anstellungsbedingungen ein Ende setzt. Die Gewerkschaft Syna äusserte sich gegenüber kath.ch zufrieden. «Sehr überrascht» sei man zudem über die Gleichstellung aller Partnerschaftsformen, sagte Othmar Widmer, Präsident Syna Ostschweiz. «Dieses Reglement ist wahrscheinlich weltweit einzigartig in der katholischen Kirche.»

Barbara Ludwig

Bislang werden kirchliche Angestellte im Kanton St. Gallen zu unterschiedlichen Bedingungen angestellt. Grund: Die Arbeitgeber, konkret die Kirchgemeinden, seien relativ frei in der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse, heisst es in der Botschaft des Administrationsrates (Exekutive) zu dem Dekret. Demnach komme es vor, dass Mitarbeitende innerhalb ein und derselben Kirchgemeinde zu unterschiedlichen Konditionen angestellt sind.

Weil in den letzten Jahren immer mehr Seelsorgeeinheiten gebildet wurden, habe sich diese Problematik verschärft. Die Gewerkschaft Syna, aber auch das kirchliche Personalamt und der Administrationsrat seien vermehrt von Angestellten konsultiert worden, sagte Widmer am Mittwoch, 17. Juni, gegenüber kath.ch.

Gewerkschaft musste nie «knurren»

Das Dekret, vom Katholischen Kollegium (Parlament) am Dienstag gemäss einer Medienmitteilung mit grosser Mehrheit verabschiedet, wurde von der kirchlichen Behörde in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ausgearbeitet. Ein Hauptaspekt war für Syna, dass «überall für gleiche Berufe gleiche Anstellungsverhältnisse» gelten, so Widmer gegenüber kath.ch. Auch den Vaterschaftsurlaub habe man eingebracht. Neu profitieren alle Väter von fünf Tagen Vaterschaftsurlaub. «Mit unseren Vorstellungen stiessen wir offene Türen ein. Wie mussten nie knurren», äusserte sich der Gewerkschafter zufrieden.

Das Dekret sei «ein grosser Fortschritt für alle. Auch für die Kirchgemeinden». Widmer geht davon aus, dass sich die mit dem Dekret verbundene Rechtssicherheit auch positiv auf das Arbeitsklima auswirke. «Zufriedenes Personal bleibt länger an einer Arbeitsstelle.» Davon profitierten auch die Kirchgemeinden. Was nun noch fehle, sei die Einrichtung einer paritätischen Kommission, die die Entwicklung beobachte und allfällige Anpassungen vorschlagen könne, so Widmer.

Urlaubsregelung: Gleichstellung Homosexueller

«Sehr überrascht» zeigte sich der Gewerkschaftsvertreter über die Gleichstellung aller Partnerschaftsformen in dem Dekret. Auf Antrag eines Mitglieds des Kollegiums wurde am Dienstag die Urlaubsregelung im Falle von Verheiratung und Tod auf eingetragene Partnerschaften ausgeweitet. Künftig wird auch Homosexuellen ein bezahlter Urlaub von drei Tagen gewährt, wenn sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Und fünf Tage, wenn ihr eingetragener Partner oder ihre eingetragene Partnerin stirbt. Letzteres gilt gar für Personen, die in einer ungeregelten Verbindung leben. «Dieses Reglement ist wahrscheinlich weltweit einzigartig in der katholischen Kirche», sagte Widmer sichtlich beindruckt.

Intensiv diskutiert wurde im Kirchenparlament die Ferienregelung, heisst es in der Mitteilung des Administrationsrates. Mehrere Anträge auf Kürzung der Ferientage seien abgelehnt worden. Schliesslich wurde der Antrag des Administrationsrates angenommen: Arbeitnehmer erhalten 25 Ferientage bis zum vollendeten 54. Altersjahr, danach haben sie Anspruch auf 30 Tage.

Kein Bistum mit Gesamtarbeitsvertrag in der Schweiz

Mit dem Personaldekret schreibe der Katholische Konfessionsteil des Kantons St. Gallen «Kirchengeschichte», teilte Syna Ostschweiz am Mittwochnachmittag mit. «In der Schweiz gibt es kein Bistum, das einen Gesamtarbeitsvertrag für Arbeitnehmende besitzt.» Der Entscheid aus St. Gallen könne somit eine Signalwirkung für das Kirchenpersonal in der Schweiz haben. (bal)

Debatte über das Personaldekret im Katholischen Kollegium des Kantons St. Gallen am 16. Juni 2015 | © 2015 Regina Kühne/KKT/zVg
17. Juni 2015 | 16:18
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