Die Schweizer Bischofskonferenz 2024 in St. Gallen
Schweiz

Nationales Strafgericht: Thema an der März-Versammlung der Bischöfe

Nach der Publikation der Pilotstudie zum Missbrauch beschlossen die Schweizer Bischöfe, ein nationales kirchliches Straf- und Disziplinargericht zu errichten. Noch sind viele Fragen offen. Zurzeit erarbeiten Fachleute unter der Leitung des Churer Bischofs Joseph Maria Bonnemain die Rechtsgrundlage.

Barbara Ludwig

Im Oktober vergangenen Jahres nahm das Projekt eine wichtige Hürde: Der Vatikan beziehungsweise das höchste Gericht der römischen Kurie gab seine Zustimmung zum Plan der Schweizer Bischöfe, ein nationales kirchliches Straf- und Disziplinargericht zu errichten. Ihre Absicht zur Schaffung eines solchen Gerichts hatten die Bischöfe nach der Publikation der historischen Pilotstudie zum Missbrauch im September 2023 angekündigt.

Schweizweit einheitliche Rechtsprechung

Das nationale Gericht soll im Bereich der Straf- und Disziplinarverfahren die Gerichte der Bistümer ersetzen. Ziel ist eine einheitliche Rechtsprechung bei Verstössen gegen das Kirchenrecht in allen Bistümern der Schweiz.

Ein Problem sind heute mögliche Interessenskonflikte zwischen dem kirchlichen Gerichtspersonal und dem jeweiligen Ortsbischof als Auftrag- und Arbeitgeber, heisst es in einem Faktenblatt (Januar 2025) über den neusten Stand der kirchlichen Massnahmen gegen Missbrauch. Ermittlungen und Verfahren sollen von dieser zentralen Stelle koordiniert und professionell durchgeführt werden und rechtstaatlichen Standards genügen.

Wie bei staatlichen Strafverfahren sollen auch bei kirchlichen Verfahren die Schutz-, Informations- und Verfahrensrechte der Betroffenen definiert und garantiert werden, so das Dokument.

Sechsköpfige Arbeitsgruppe

Eine sechsköpfige Arbeitsgruppe erarbeitet zurzeit unter der Leitung des Churer Bischofs Joseph Maria Bonnemain die Rechtsgrundlagen des künftigen Gerichts. Bonnemain ist innerhalb der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) für das Thema Missbrauchsprävention zuständig.

Bischof Joseph Maria Bonnemain.
Bischof Joseph Maria Bonnemain.

Zur Arbeitsgruppe gehören der Glarner Rechtsanwalt Stefan Müller, die Zürcher Strafrechtsprofessorin Brigitte Tag, der Neuenburger Richter Pierre Cornu, der Kirchenrechtler und RKZ-Generalsekretär Urs Brosi sowie Stefan Loppacher. Letzterer ist Kirchenrechtler und Leiter der neuen «Nationalen Dienstelle Missbrauch im kirchlichen Kontext».

Auch Frauen und Nicht-Kleriker als Richter

Die Suche nach Personal für das neue Gericht hat bereits begonnen, hiess es am 29. Januar in einer Mitteilung von SBK, Römisch-Katholischer Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und der Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (Kovos). Nicht nur Priester sollen im Richterkollegium wirken, sondern auch Frauen und Männer mit kirchenrechtlichen Kompetenzen. Zudem würden Fachpersonen aus Psychologie und Rechtswissenschaft eingebunden.

Thema an Vollversammlung der Bischöfe

Die Schweizer Bischöfe werden an ihrer ordentlichen Vollversammlung im März das Projekt behandeln, teilt Nicole Büchel, Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur, auf Anfrage von kath.ch mit. Details zur laufenden Arbeit an den Rechtsgrundlagen und Antworten auf weitere offenen Fragen sind im Moment nicht erhältlich. «Sobald es neue Informationen zum Stand der Dinge gibt, wird über die verschiedenen Aspekte und Elemente dieses Gerichts informiert werden», so Büchel.

Zweites Ok aus Rom nötig

Der Vatikan ist auch weiterhin involviert bei diesem Projekt der Schweizer Kirche. Sobald die Bischofskonferenz die rechtlichen Grundlagen beschlossen und die Fachpersonen gefunden habe, müsse erneut die Zustimmung der Apostolischen Signatur eingeholt werden, heisst es im Faktenblatt. Anschliessend würden die für den Aufbau und die Finanzierung des Gerichts erforderlichen Beschlüsse gefasst und deren Umsetzung in die Wege geleitet.

Wie wird Gericht finanziert?

Wann die neue Justizbehörde zu arbeiten beginnt, ist noch offen. Ursprünglich hiess es, das Gericht solle bereits Ende 2024 stehen. Offen ist auch, wo sein Sitz sein wird. Geklärt werden muss laut Faktenblatt zudem die Finanzierung.

Das Papier nennt auch fachliche Knacknüsse, die offenbaren, wie anspruchsvoll sich das Vorhaben gestaltet: Wie lassen sich in einem neuen System gesamtkirchliche Vorgaben berücksichtigen und zugleich eine möglichst starke Annäherung an rechtstaatliche Grundsätze verfolgen? Oder: Wie lassen sich Verfahrensrechte für Betroffene in die neue Gerichtsordnung einführen?

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Die Schweizer Bischofskonferenz 2024 in St. Gallen | © SBK
6. Februar 2025 | 17:00
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