Priester und Seelsorger an einer Chrisammesse in der Dreifaltigkeitskirche Bern.
Schweiz

Missbrauchsprävention: Eignungstest für angehende Priester und Seelsorgende wird ab Mitte Jahr eingeführt

Die katholische Kirche der Schweiz informiert über den neusten Stand der Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung sowie zur professionellen Unterstützung von Opfern. Massnahmen im Personalwesen, die das Risiko von Übergriffen reduzieren sollen, sind aufgegleist. Bereits umgesetzt ist eine von der Kirche unabhängige Opferberatung.

Barbara Ludwig

Im September 2023 haben die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (Kovos) Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung beschlossen. Hintergrund war die im gleichen Monat publizierte historische Pilotstudie zum Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz, die die Kirche selbst in Auftrag gegeben hatte.

«Worten und Versprechungen sind Taten gefolgt»

Nun informieren die drei Institutionen in einer gemeinsamen Medienmitteilung über den neuesten Stand der Massnahmen. Die Betroffenen von Missbrauch im kirchlichen Umfeld sowie die gesamte Gesellschaft sollen sich vergewissern können, dass die katholische Kirche in der Schweiz Machtmissbrauch bekämpfe und griffige Massnahmen umgesetzt habe, sagt Bischof Joseph Maria Bonnemain in der Mitteilung. Der Churer Bischof ist innerhalb der SBK für das Thema Missbrauch zuständig. «Den Worten und Versprechungen sind Taten gefolgt.»

Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur.
Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur.

Wichtige Massnahmen hat die Kirche etwa ergriffen, um das Personalwesen zu professionalisieren. Diese zielen darauf ab, zum einen Vertuschung zu verhindern und zum andern das Risiko von sexuellen Übergriffen zu reduzieren.

So sollen ab Mitte Jahr Priesteramtskandidaten und angehende Seelsorgende standardmässig ein psychologisches Assessment durchlaufen. Die Bischofskonferenz habe der flächendeckenden Einführung und Umsetzung ab Mitte 2025 zugestimmt, heisst es in der Mittteilung.

«Identifikation möglicher Risiken für Dritte»

Das Assessment diene als Basis für ein sorgfältiges und schweizweit einheitliches Auswahlverfahren, dafür habe die katholische Kirche verbindliche Standards festgelegt. «Grundlage bilden Basiskompetenzen, die für den Erwerb seelsorgerischer Fähigkeiten und eine erfolgreiche Berufsausübung erforderlich sind. Ziel des Assessments ist die Überprüfung dieser Kompetenzen sowie die Identifikation möglicher Risiken für Dritte», so die Mitteilung.

Das Abklärungsverfahren entstand in Zusammenarbeit mit Jérôme Endrass, Leiter Forschung und Entwicklung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich.

Leitfaden zur Führung von Personaldossiers

Ein Leitfaden formuliert zudem neu Standards zur Führung und Archivierung von Personaldossiers sowie der Weitergabe von Personalinformationen. Zurzeit werden dazu Rückmeldungen von Personalverantwortlichen eingeholt, um die Praxistauglichkeit sicherzustellen. Schulungsangebote zur Umsetzung des Leitfadens starten voraussichtlich Mitte 2025.

Roland Loos, 2021, neben Renata Asal-Steger.
Roland Loos, 2021, neben Renata Asal-Steger.

Zwar seien gewisse Meilensteine bereits im vergangenen Jahr erreicht worden, sagt RKZ-Präsident Roland Loos in der Mitteilung. Doch: «Die Intensität der Weiterarbeit an der Umsetzung wird nicht abnehmen und die Kirche noch lange beschäftigen.»

Opferberatung nur noch durch unabhängige Stellen

Bereits schweizweit umgesetzt ist seit Anfang Jahr zum Beispiel eine von der Kirche unabhängige Opferberatung. Kirchliche Meldestellen bieten somit keine eigene Opferberatung mehr an, sondern verweisen konsequent auf die kantonal anerkannten Opferberatungsstellen. Damit sei ein «erster Meilenstein» erreicht, heisst es in der Mitteilung.

Die Beratungsstellen und ihre Angebote sind über www.opferhilfe-schweiz erreichbar. Die Zusammenarbeit wurde zwischen der römisch-katholischen Kirche und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren geregelt.

Die neue Regelung kostet etwas: Eine Fallpauschale entschädigt demnach die unabhängigen Beratungsstellen für den Zusatzaufwand, der aufgrund der Komplexität der kirchlichen Strukturen und der Abklärungen mit verschiedenen kirchlichen Stellen entsteht.

Betroffenenorganisationen haben zentrale Rolle

Die Betroffenenorganisationen tragen die neuen Regelungen mit, heisst es in der Mitteilung weiter. Dies sind in der Deutschschweiz die IG-M!kU, in der Westschweiz die Groupe Sapec und im Tessin die Gava.

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Auch die Anlaufstelle für verjährte Fälle in der Westschweiz, die Cecar, nehme sie zur Kenntnis. Die Betroffenenorganisationen werden «eine zentrale Rolle bei der Bekanntmachung der neuen Zuständigkeiten und Abläufe spielen, da der Erstkontakt mit Betroffenen vielfach über sie erfolgt».

Fachpersonen zur Unterstützung der Beratung

Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit den kantonal anerkannten Opferberatungsstellen war die Schaffung einer nationalen kirchlichen Informationsstelle, heisst es in der Mitteilung. Ihre Aufgabe besteht darin, die unabhängigen Beraterinnen und Berater in kirchenspezifischen Fragen zu unterstützen.

Stefan Loppacher
Stefan Loppacher

Dazu ist die neue nationale Informationsstelle auf einen Pool von Fachpersonen angewiesen, die mit kirchenrechtlichen Fragen sowie mit den Strukturen und Institutionen der katholischen Kirche vertraut sind.

«Nationale Dienststelle» aufgestockt

Seit Anfang Jahr hat zudem die neue «Nationale Dienstelle Missbrauch im kirchlichen Kontext» mehr Personal. Zu Stefan Loppacher sind die beiden Frauen Annegret Schär und Mari Carmen Avila gestossen.

Schär ist Spezialistin für Prävention und Strafvollzug. Avila ist Präventionsbeauftragte des Bistums Lausanne-Genf-Freiburg. Die Dienststelle verfügt über 140 Stellenprozente. Sie werde im Auftrag von SBK, RKZ und Kovos die gemeinsam beschlossenen Massnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und dessen Vertuschung bearbeiten und koordinieren, so die Mitteilung.

Peter von Sury.
Peter von Sury.

Auch Peter von Sury äussert sich. Der Pater der Abtei Mariastein ist innerhalb der Kovos für das Thema Missbrauch zuständig. Die Ordensgemeinschaften – «insbesondere die Männerorden, in deren Reihe sich erwiesenermassen bereits verstorbene oder noch lebende Täter finden» – trügen nach wie vor eine besondere Verantwortung gegenüber den Opfern, stellt er fest. Obwohl sich viele Ordensgemeinschaften in einer personell prekären Lage befinden, seien sie sich der Pflicht bewusst, die beschlossenen Massnahmen mitzutragen und umzusetzen, versichert er.


Priester und Seelsorger an einer Chrisammesse in der Dreifaltigkeitskirche Bern. | © Andreas Krummenacher
29. Januar 2025 | 15:00
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