Missbrauchsverdacht: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Priester des Bistums Chur ein
Die Staatsanwaltschaft Graubünden verfolgt einen Missbrauchsverdacht gegen einen Priester des Bistums Chur nicht weiter. Gewisse Vorwürfe seien verjährt, bei anderen seien die Tatbestände nicht erfüllt, heisst es zur Begründung. Das kirchenrechtliche Verfahren besteht indes weiter.
Barbara Ludwig
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat laut Medienberichten das Verfahren gegen einen Priester in Müstair GR eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA meldet. Sie kann von den Parteien angefochten werden.
Gemäss Staatsanwaltschaft standen mehrere Vorwürfe wegen Sexualdelikten in der Schweiz und in Deutschland im Raum. Die vorgeworfenen Delikte in der Schweiz seien aber bereits verjährt oder strafrechtlich nicht relevant, erklärte die Staatsanwaltschaft gegenüber Keystone SDA. Die Delikte, die sich in Deutschland zugetragen haben sollen, seien ebenfalls grösstenteils verjährt. Der Verdacht auf sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung habe sich nicht erhärtet.
Kanonische Voruntersuchung eröffnet
Angezeigt hatte den Priester der Deutsche Josef Henfling. Im November 2023 outete er sich gegenüber dem «Sonntagsblick», der als erster über die Vorwürfe berichtete.
Das Bistum Chur hatte seinerseits im November 2023 eine kanonische Voruntersuchung gegen den Priester eröffnet und vorsorgliche Massnahmen verhängt. Die vorsorglichen Massnahmen sowie die Frage, ob der Priester diese respektiere, sorgten im vergangenen Herbst für Schlagzeilen.
Vorsorgliche Massnahmen bleiben in Kraft
Um welche Massnahmen es sich handelte, teilte das Bistum damals nicht mit. Dazu dürfe das Bistum aufgrund der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes keine «konkreten Angaben» machen, erklärte die Kommunikationsverantwortliche Nicole Büchel im Oktober 2025 gegenüber kath.ch.
Das Bistum Chur hat laut Keystone-SDA bisher keine Kenntnis über die genauen Gründe für die Einstellung des Verfahrens. Gemäss der Kommunikationsverantwortlichen Nicole Büchel, die gegenüber der Agentur Auskunft gab, bleiben die vorsorglichen Massnahmen deshalb weiterhin in Kraft. Um welche Massnahmen es sich dabei handelt, kann Büchel aufgrund des Persönlichkeitsrechts und der Datenschutzbestimmungen weiterhin nicht bekanntgeben.
Kirchenrechtliches Verfahren geht weiter
Das von Bonnemain eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren, das bis zum Entscheid der Staatsanwaltschaft sistiert wurde, bestehe aber weiterhin und sei nicht abgeschlossen, so Büchel gegenüber Keystone-SDA.
Wie das weitere Vorgehen aussehe, könne erst entschieden werden, wenn man genauere Kenntnis über die Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft erlange.
Gegenüber kath.ch teilte die Kommunikationsverantwortliche mit: «Alle weiterführenden Fragen können wir erst besprechen, wenn Bischof Bonnemain Gelegenheit hatte, sich ein vollständiges Bild der Situation zu machen.» Zurzeit nehme er an der Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz in Einsiedeln teil. (präzisiert und ergänzt, 5.6.26, bal)
Hier geht es zur › Bestellung einzelner Beiträge von kath.ch.




