Nadja Bühlmann ist neu Richterin des interdiözesanen kirchlichen Gerichts.
Schweiz

«Menschen mit Gewissensbissen nach der Scheidung muss geholfen werden»

Solothurn, 11.6.19 (kath.ch) Die Baldegger Schwester Nadja Bühlmann ist neu Richterin am Interdiözesanen kirchlichen Gericht (ISKG). Dieses behandelt Ehenichtigkeitsfälle in zweiter Instanz. Im Interview äussert sich Bühlmann zum Auseinandergehen nach der Ehe, zu weltlichem und kirchlichem Recht und zur Gleichstellung.

Ueli Abt

Gemäss Kirchenrecht wäre als Richter des höchsten kirchlichen Gerichts in der Schweiz eigentlich ein Priester vorgesehen. Sehen Sie Ihre Ernennung als Beitrag zur Gleichstellung?

Nadja Bühlmann: Ja, dies ist sicher ein erfreulicher Beitrag zur Gleichstellung.

Wie wichtig ist es aus Ihrer Sicht, dass das Geschlechterverhältnis mit drei Richterinnen und vier Richtern nun annähernd ausbalanciert ist?

Bühlmann: Es geht bei dieser Aufgabe darum, nach Wahrheit zu suchen, die Rechtslage zu prüfen und möglichst Gerechtigkeit zu schaffen. Dies erfordert grundsätzlich einen barmherzigen Blick auf die Situation und das nötige Fachwissen, um zu entscheiden. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, ist geeignet, diese Aufgabe, diesen Dienst am Mitmenschen zu tun. Es kommt nicht auf das Geschlecht der Richtenden an, sondern auf deren Eignung. Selbstverständlich ist es erfreulich, wenn sowohl Männer als auch Frauen diese Aufgabe erfüllen.

Sie waren bislang Notarin am Kirchengericht des Bistums Basel. Wie gross ist nun der Schritt zum Richteramt?

Bühlmann: Ich war von 2006 bis 2015 Notarin am Kirchlichen Gericht des Bistums Basel. Seit 2004 bin ich Diözesanrichterin am Kirchlichen Gericht des Bistums Basel. Insofern sind mir Ehenichtigkeitsverfahren vertraut. Die Ernennung zur Richterin am Interdiözesanen Schweizerischen Kirchlichen Gericht ist ein Vertrauenserweis, der mich freut. Am ISKG werde ich auch mit Fällen aus anderen Diözesen zu tun haben.

Seit die Kirchengerichte in den Bistümern die Ehenichtigkeitsverfahren beschleunigt behandeln können, haben diese massiv mehr zu tun. Wie beurteilen Sie diese neuere Entwicklung?

Bühlmann: Ein beschleunigtes Verfahren mag ermutigen, ein Ehenichtigkeitsverfahren zu stellen.

Gemäss Jahresbericht des Interdiözesanen kirchlichen Gerichts gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bistümern, wie sie Ehenichtigkeitsverfahren handhaben. Wie sehen Sie das?

Bühlmann: Gemäss diesem Jahresbericht gibt es bei der Zulassung der Fälle ein erstaunliches Gefälle zwischen den Bischöflichen Offizialaten. Die Gründe dafür müssten die Offizialate selbst angeben.

Sie sind sowohl im weltlichen wie auch im Kirchenrecht ausgebildet. Gerade bei einem ehelichen Auseinandergehen stehen sehr verschiedene Auffassungen hinter den zwei Rechtssystemen. Wie gehen Sie damit um?

Bühlmann: Scheidung ist ein zivilrechtlicher Begriff. Kirchenrechtlich gibt es keine Scheidung. Es geht immer um Menschen, ob das Auseinandergehen einer Ehe zivil- oder kirchenrechtlich betrachtet wird. Nicht ein bürokratisches Vorgehen, sondern Menschen und deren Lebenssituationen stehen im Zentrum. Wer ein Ehenichtigkeitsverfahren anstrebt, ist jemand, der aufgrund einer Scheidung in Konflikt mit der katholischen Kirche geraten und nun ehrlich bemüht ist, diesen Konflikt zu beenden. Menschen, die nach dem rechten Weg suchen und ihren Konflikt mit der Kirche beenden möchten, Menschen, die wegen ihrer Situation von Gewissensbissen befreit werden möchten, muss geholfen werden. Es ist Aufgabe und ein Dienst der Kirche, für jene Menschen da zu sein und ihre Anliegen gut zu prüfen.

Um eine Ehe als nichtig zu erklären, braucht es Gründe, die schon zu Beginn der Ehe bestanden. Trägt aus Ihrer Sicht diese Rechtslage dazu bei, die Ehe zu schützen?

Bühlmann: Gegenfrage: Würde die Ehe – ohne diese Rechtslage – besser geschützt?

Nadja Bühlmann ist neu Richterin des interdiözesanen kirchlichen Gerichts. | © zVg
11. Juni 2019 | 11:54
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!

Interdiözesanes kirchliches Gericht

Das Interdiözesane Schweizerische Kirchliche Gericht (ISKG) ist die Rekursinstanz für jene Ehefälle, die in erster Instanz von den Diözesangerichten beurteilt wurden. Der Zuständigkeitsbereich des ISKG erstreckt sich auf die sechs Diözesen der Schweiz. Es steht unter der Aufsicht des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz in der Funktion eines Moderators. Zurzeit ist dies Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg. Die direkte Verantwortung für die Arbeit des ISKG liegt beim Offizial. Zurzeit ist dies Pfarrer Nicolas Betticher. Das zweitinstanzliche Gericht besteht aus Richtern, Ehebandverteidigern und einem Notar beziehungsweise einer Notarin, die im Dienste der Gerechtigkeit und des Rechts in der katholischen Kirche stehen. (uab)