Kirchliche Trauung
Vatikan

Das Gewissen in Ehe-Fragen nicht ausklammern

Rom, 29.1.18 (kath.ch) Kirchliche Eherichter sollten ihre Entscheidungen nicht auf einen rein bürokratischen Akt reduzieren. Wenn sie dieser Versuchung erlägen, «würden sie ihr christliches Bewusstsein verraten», sagte Papst Franziskus am Montag vor Mitarbeitern der Römischen Rota. Sie ist vor allem für Ehenichtigkeitsverfahren zuständig.

Weiter gelte es zu verhindern, dass Gewissensschwierigkeiten von Gläubigen bezüglich ihrer Ehe den «Weg der Gnade verschliessen», so der Papst anlässlich der Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota.

Nicht nur Gesetze – auch das Gewissen muss Grundlage bei Entscheidungen zu Ehenichtigkeitsverfahren sein. Das gab der Papst an diesem Montag den Richtern der Rota Roman mit auf den Weg.

Gepostet von Vatican News am Montag, 29. Januar 2018

Deshalb auch habe er Ehenichtigkeitsverfahren verkürzt. Die Mitarbeiter von Ehegerichten sollten auch seelsorglich begleiten, auf Gewissensunterscheidung setzen sowie stets nach Wahrheit und Wissen suchen. «Nur so kann ein Ehenichtigkeitsverfahren zur Befreiung des Gewissens werden», so Franziskus.

Unantastbares vs. Entwicklung

Unter Bezugnahme auf sein Schreiben zu Ehe und Familie «Amoris laetita» betonte der Papst, die Kirche müsse sowohl der «unantastbaren kirchlichen Lehre zu Ehe und Eucharistie» Rechnung tragen wie auch den betroffenen Menschen in ihrer jeweiligen «psychologischen und religiösen Entwicklung».

«Experten des Gewissen der Gläubigen»

Die Richter seien gewisserweise die «Experten des Gewissens der Gläubigen». Für Entscheidungen in Ehegerichtsverfahren sollten sie immer um den Beistand des Heiligen Geists bitten. Andernfalls sei es unmöglich, das Gewissen der Gläubigen zu erkunden.

Paare brauchen Unterstützung

Ehe und Familie bezeichnete der Papst als «Zukunft der Kirche und der Gesellschaft». Paare müssten nicht nur von Priestern und Bischöfen, sondern auch von seelsorglich tätigen Laien unterstützt werden, um die Bedeutung des kirchlichen Ehesakraments zu begreifen.

Römische Rota

Die Römische Rota ist die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Bistümern überwiesen werden. Franziskus hatte diesen Prozess 2015 vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Zudem führte er die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens ein, das vom Bischof geführt werden kann. Die kirchenamtliche Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe ist Voraussetzung dafür, dass Partner trotz einer früheren Verbindung erneut katholisch heiraten dürfen. (cic)

 

Kirchliche Trauung | © pixabay.com CC0
29. Januar 2018 | 18:29
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