Der Landtag in Vaduz
International

Liechtenstein will Verhältnis zwischen Staat und Kirche neu ordnen

Im Landtag wird heute im Parlament über die Abänderung der Verfassung und die Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes in erster Lesung debattiert. Der Apostolische Administrator des Erzbistums Vaduz, Bischof Benno Elbs, hatte im Vorfeld darum gebeten, das Ganze zu verschieben, bis ein neuer Bischof im Amt ist. Ein Antrag auf Verschiebung wurde vom Parlament jedoch abgelehnt. Ein neuer Bischof ist noch nicht in Sicht.

Wolfgang Holz

Liechtenstein hat immer noch eine Verfassung aus dem Jahr 1921. Darin ist unter anderem festgeschrieben, dass die katholische Kirche «Landeskirche» ist. Ein Status, den sie im Prinzip zuvor bereits innehatte, weil Liechtenstein ja schon seit Jahrhunderten ein christlich und katholisch geprägtes Land ist.

Zeitenwende steht bevor

Doch nun steht eine Zeitenwende bevor, geht es nach der Regierung des Fürstentums. In den letzten Jahrzehnten habe sich nämlich «gesamtgesellschaftlich einiges bewegt», so Regierungschef Daniel Risch. «Die Religionsfreiheit wurde auch bei uns immer wichtiger.» Zudem betonte er heute Morgen in der Landtagssitzung: «Die katholische Kirche hat einen guten Status und den will sie behalten.»

Daniel Risch, Regierungschef-in Liechtenstein
Daniel Risch, Regierungschef-in Liechtenstein

Darum nimmt seine Regierung jetzt Anlauf zu einer Neufassung des Staatskirchenrechts. Dabei soll es nicht um eine Abwertung der katholischen Kirche gehen, sondern um eine Aufwertung anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften.

In der Verfassung soll die verfassungsmässige römisch-katholische Landeskirche auf jeden Fall beibehalten werden. Die Verfassung statuiert überdies neu, dass alle Religionsgemeinschaften sich innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung in der Erfüllung ihrer Aufgaben frei entfalten; die Beziehungen des Staates zu ihnen werden durch Gesetz und Vertrag geregelt . Dies stellt auch den Gesetzgebungsauftrag für das Religionsgemeinschaftengesetz dar.

Religiöse Lebenswelt verändert

Hintergründe für den gesellschaftlichen Wandel sind laut Risch, dass die Gesellschaft in Liechtenstein in den vergangenen Jahrzehnten säkularer und pluralistischer geworden sei. Die religiöse Lebenswelt habe sich stark geändert. Selbst die römisch-katholische Kirche sei nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil selbst in gewisser Weise auf «Distanz» zum Staat gegangen, so Risch, indem sie ihre Andersartigkeit und die institutionelle Unabhängigkeit von Staat und Politik betont habe.

Die "Stammburg" in Vaduz", Sitz der Fürstenfamilie von Liechtenstein.
Die "Stammburg" in Vaduz", Sitz der Fürstenfamilie von Liechtenstein.

Im Erzbistum schrillen die Alarmglocken

Kein Wunder, dass im Erzbistum Vaduz längst die Alarmglocken schrillen. Nicht nur, weil faktisch der Anteil von Katholiken an der Bevölkerung des Alpen-Fürstentums noch immer bei ungefähr siebzig Prozent liegt.

Bischof Benno Elbs leitet als Apostolischer Administrator das Erzbistum Vaduz vorübergehend.
Bischof Benno Elbs leitet als Apostolischer Administrator das Erzbistum Vaduz vorübergehend.

Bischof Benno Elbs, Apostolischer Administrator des Erzbistums Vaduz, befürchtet weitreichende Konsequenzen für die Position der katholischen Kirche in Liechtenstein durch ein neues Religionsgemeinschaftengesetz. Er spricht von teils «massiven Verschlechterungen».

Furcht um Bedeutung des konfessionellen Religionsunterrichts

Konkret kritisiert Elbs, dass durch die geplante Streichung der bisherigen Unantastbarkeit der kirchlichen Lehre im Zusammenhang mit dem Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Landesverfassung ein Widerspruch zum postulierten Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit entstehe. Elbs: «Gerade eine ersatzlose Streichung ist als politisches Signal des Gesetzgebers zu verstehen.»

Kinder im Religionsunterricht.
Kinder im Religionsunterricht.

Darüber hinaus fürchtet der Feldkircher Bischof um die Bedeutung des Religionsunterrichts im Fürstentum. Die Landesverfassung wolle nämlich ersatzlos streichen, dass der Religionsunterricht durch die kirchlichen Organe erteilt werde. Zudem sei der Status des konfessionellen Religionsunterrichts gefährdet, weil dieser künftig kein Pflichtfach mehr sei.

Erzbischofssalär in Gefahr?

«Es liegt aber doch im Interesse aller zukünftig staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften, die Erteilung des konfessionellen Religionsunterrichts als Recht und nicht bloss als Kann-Bestimmung zu formulieren», fordert der Apostolische Administrator.

Kirche in Vaduz
Kirche in Vaduz

Nicht zuletzt geht es natürlich ums Geld. Zum einen kritisiert Bischof Elbs, dass das Einvernehmensprinzip im Zusammenhang mit dem Kirchengut ersatzlos gestrichen werden soll. Sprich: Die vermögensrechtliche Entflechtung zwischen Kirchengut und Gemeindevermögen soll einseitig der Kirche aufgebürdet werden.

Warten mit dem Gesetz, bis Haas-Nachfolger im Amt ist

Die Finanzierung der Aufgaben des Erzbistums sei zum anderen nicht mehr möglich. Elbs: «Es muss daher davon ausgegangen werden, dass auf der Basis des Gesetzesentwurfes auch in Zukunft keine ausreichende Finanzierung gewährleistet sein wird, da mit dem vorgesehenen jährlichen Fixum weder die Versorgung des Klerus – soweit er sich nicht in einem Anstellungsverhältnis zu einer Gemeinde befindet – noch die Finanzierung eines Mindestmasses an Organisationsstruktur wie das Gehalt des Erzbischofs, des Generalvikars oder die Führung eines Sekretariates miteinschliesst, bestritten werden kann.»

Wolfgang Haas, ehemaliger Erzbischof von Vaduz und früherer Bischof von Chur.
Wolfgang Haas, ehemaliger Erzbischof von Vaduz und früherer Bischof von Chur.

Elbs begrüsst zwar die Intention, dass sich auch andere Religionsgemeinschaften im «Ländle» öffentlich-rechtlich organisieren dürfen. Er würde aber gerne warten mit einem neuen Gesetz, bis vom Vatikan ein definitiver Nachfolger für den in Rente gegangenen Wolfgang Haas bestimmt wurde.

«Denn so wie ich die Kultur hier in Liechtenstein dankbar erleben darf, geht es wohl auch in dieser Frage darum, mit jemandem — in diesem Fall mit der Katholischen Kirche als Institution und dem neuen Erzbischof als ihrem Vertreter — einen gemeinsamen Weg zu gehen und nicht gleichsam in Abwesenheit eine Entscheidung zu treffen, die ihn für viele Jahre binden wird», erklärt der Apostolische Administrator in einem Statement auf der Homepage des Erzbistums Vaduz.

Verein für offene Kirche für einmal auf Seite des Erzbistums

Auch der Verein für eine offene Kirche Liechtenstein, der seit Jahren den Reformkurs in der katholischen Kirche im «Ländle» befeuert, ist momentan gegen das neue Religionsgemeinschaftengesetz.

Verein für offene Kirche in Liechtenstein (von links): Christel Kaufmann, Klaus Biedermann und Bruno Fluder.
Verein für offene Kirche in Liechtenstein (von links): Christel Kaufmann, Klaus Biedermann und Bruno Fluder.

«Es wäre schlechter Stil, wenn der Landtag jetzt auf ein unausgegorenes Gesetz eintritt, ohne das Einvernehmen mit der katholischen Kirche zu suchen», so der Verein für eine offene Kirche. Bischof Benno wünsche sich eine «Kultur des Dialogs». «Wir sind zuversichtlich, dass auch sein Nachfolger in einer Kultur des Dialogs unser Staatskirchenrecht erneuern möchte – grundlegender, als es der vorliegende Bericht und Antrag vorsieht.»

Kein neuer Bischof in Sicht

Derweil ist kein neuer Erzbischof in Sicht. Wie Bischof Elbs in einem Interview mit Radio Liechtenstein erklärte, könne er nicht sagen, wann Rom einen Nachfolger für den im September 2023 emeritierten Erzbischof Wolfgang Haas ernennen wird. Er selbst sehe sich jedenfalls nicht als neuer Erzbischof, so Elbs. Er nehme die Aufgabe als Administrator gerne wahr, auf Dauer zerreisse es ihn freilich zwischen zwei Diözesen.

Bischof Benno Elbs.
Bischof Benno Elbs.

Darauf angesprochen, dass man die Erzdiözese Vaduz ja auch wieder an eine andere Diözese angliedern könnte – bis 1997 war sie Teil der Diözese Chur – meinte Elbs, dass solche Überlegungen durchaus zulässig seien. Er habe aber den Eindruck, dass auch der Vatikan eine eigenständige Erzdiözese Vaduz präferieren würde. Nachsatz: «Wenn man denn einen Bischof findet.»

*Der Text wurde um 14.31 Uhr angepasst und ergänzt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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Der Landtag in Vaduz | © Christian Merz
12. April 2024 | 11:10
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