Kopftuchverbot im Gericht verstösst gegen Religionsfreiheit

Strassburg, 19.9.18 (kath.ch) Belgien hat mit einem Kopftuchverbot im Gerichtssaal gegen die Religionsfreiheit verstossen. Das urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Dienstag in Strassburg.

Einer Frau war in Belgien 2007 der Zugang zum Gerichtssaal verwehrt worden, weil sie ein islamisches Kopftuch trug. Das europäische Gericht sieht darin einen Verstoss gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der ein Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit vorsieht. Belgien muss der Frau nun 1000 Euro Entschädigung zahlen. (kna)

 

19. September 2018 | 11:24
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