Konzernverantwortungsinitiative wird vorerst nicht zurückgezogen
Bern, 20.4.18 (kath.ch) Nach dem Entscheid der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates von Freitag ist es in der Schwebe, ob die Verantwortlichen die Konzernverantwortungsinitiative (Kovi) zurückziehen. Die Kommission will einen Gegenvorschlag präsentieren, räumt sich dabei aber noch Zeit bis zur nächsten Sitzung ein.
Das Initiativkomitee und die strategischen Gremien des Vereins Kovi konnten im Vorfeld der Kommissionssitzung den indirekten Gegenvorschlag von Nationalrat Karl Vogler einsehen, teilen die Initianten am Freitag mit. Dieser enthalte bereits «schmerzhafte Abstriche» gegenüber der Initiative.
So gälte der Vorschlag für weniger Unternehmen. Die Haftung würde gleich mehrfach eingeschränkt. Sie käme nur noch in gewissen Konstellationen und nur bei Verletzungen von Leib, Leben oder Eigentum zum Tragen. Mit diesem Vorschlag hätte das Initiativkomitee jedoch leben können und die Initiative zurückgezogen.
Verantwortung zusätzlich verwässert
Die Kommission habe jedoch den Vorschlag noch weiter abgeschwächt. Der Geltungsbereich sei durch die «Verdoppelung der Schwellenwerte» nochmals verkleinert worden. Zudem sei unklar, ob noch weitere Änderungen vorgenommen werden sollen. Die Kommission habe auch angekündigt, möglicherweise an einer nächsten Sitzung erneut auf den Gegenvorschlag zurückzukommen.
Rohstoffhandel wird geschont
«Unverständlich ist, dass die Kommission bei der gleichzeitigen Diskussion über Transparenzbestimmungen für den Rohstoffsektor entschieden hat, den Rohstoffhandel zu schonen», hält das Initiativkomitee fest. Gemäss Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees, will dieses nun auf den endgültigen Text der Kommission warten und dann einen Entscheid fällen, heisst es in der Mitteilung.
Deutlicher Mehrheitsbeschluss
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich an ihrer Sitzung vom 19. und 20. April mit 18 zu einer Stimme und bei zwei Enthaltungen für einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative im Rahmen der Aktienrechtsrevision ausgesprochen. Sie behält sich vor, an der nächsten Sitzung nochmals auf die verabschiedeten Bestimmungen des indirekten Gegenentwurfs zurückzukommen. – Der Bundesrat schlägt vor, die Initiative abzulehnen. (gs)
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