Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon: Kündigung von Religionspädagogin war rechtmässig
Eine Religionspädagogin wurde im Oktober 2018 von der Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon per sofort freigestellt und später gekündigt. Der Vorwurf des klerikalen Machtmissbrauchs stand im Raum. Nun wurde ihr Rekurs von der Kommission abgelehnt.
Sarah Stutte
Die Religionspädagogin Christine Unterberger wehrte sich erfolglos gegen ihre Freistellung und spätere Kündigung. Sie sei rechtmässig entlassen worden, urteilte die Rekurskommission der Katholischen Kirche des Kantons Zürich.
Bereits im Februar fand – auf ausdrücklichen Wunsch von Unterberger – eine öffentliche Anhörung am Hirschengraben in Zürich statt. Im Normalfall behandelt die Kommission Rekurse ausschliesslich schriftlich.
Vorwurf des klerikalen Machtmissbrauchs
Sie hätte nicht länger schweigen wollen, begründete die aus Österreich stammende Pädagogin ihr Pochen auf eine öffentliche Verhandlung. Konkret wirft sie dem Pfarrer und der Kirchenpflege klerikalen Machtmissbrauch vor. Es ging um ein E-Mail, das im Anhang versehentlich einen Austausch enthielt, in dem der Pfarrer Christine Unterberger sowie einen Jugendarbeiter beschimpfte. Auch der Diakon soll sich ihr gegenüber unsittlich verhalten und geäussert haben.
Der Konflikt eskalierte in der Folge, weil die Gegenseite behauptete, Unterberger wolle nur die Kirchenpflege schlecht reden und habe zudem Interna nach aussen getragen. Zu einem klärenden Gespräch mit der Pädagogin, die sich dazu an verschiedene Instanzen wandte, waren Pfarrer und Diakon nicht bereit.
Synodalrat hielt Freistellung für missbräuchlich
Nach ihrer Freistellung und Kündigung gelangte der Fall an den Synodalrat. Dieser stufte die Kündigung zwar als verhältnismässig ein, allerdings sah er die sofortige Freistellung Unterbergers als missbräuchlich an. Sowohl sie als auch die Kirchgemeinde legten daraufhin Rekurs gegen den Entschluss ein, weshalb es im Februar zur Anhörung der Rekurskommission kam.
Kündigung korrekt abgelaufen
Das Urteil, das nun vorliegt, begründet die Kommission wie folgt: Nicht die Vorwürfe, die im Raum stehen, sondern die Rechtmässigkeit der Kündigung war für sie zu beurteilen. Demzufolge sei sowohl die sofortige Freistellung als auch die nachfolgende Kündigung korrekt abgelaufen.
Entsprechend bestätigt sie das Verhalten der Kirchgemeinde und widerspricht dem Synodalrat. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Christine Unterberger hat mittlerweile eine Stelle im Kanton Aargau gefunden.
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