Pressekonferenz zur Pilotstudie Missbrauch in der katholischen Kirche, 12. September 2023
Schweiz

Kirche Schweiz: Wo stehen wir sechs Monate nach der Missbrauchsstudie?

Seit der Vorstellung der Pilotstudie sind bald sechs Monate vergangen. In einer fünfteiligen Serie fragt kath.ch: Wo stehen die geplanten Massnahmen? Meldestelle, Kirchenstrafgericht, Professionalisierung des Personalwesens, Missio und Privatleben: Ab Montag, jede Woche zur Mittagszeit.

Annalena Müller

Am 12. September wurde in Zürich die Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch im katholischen Umfeld vorgestellt. Diese zeigte: 1002 Fälle, 510 Beschuldigte und 921 Betroffene. Laut Historiker Lucas Federer dürfte dies «nur die Spitze des Eisbergs sein». Die abschliessende Studie wird 2026 vorliegen.

Bischof Joseph Maria Bonnemain.
Bischof Joseph Maria Bonnemain.

So lange können die Auftraggeber der Studie, KOVOS, RKZ und SBK, nicht warten. Bereits bis Ende 2024 wollen sie verschiedene Massnahmen umsetzen, die zum einen Schutz und Ahndung vor Missbrauch gewährleisten und zum anderen eine umfassende Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen sollen.

Wo steht die Schweizer Kirche?

Die fünfteilige Serie, deren Artikel jeweils am Montagmittag erscheinen werden, geht der Frage nach: Wo steht die Kirche sechs Monate nach Veröffentlichung der Pilotstudie? Den Auftakt macht am Montag ein Artikel zum Nuntiatur-Archiv in Bern. Bischof Joseph Maria Bonnemain versprach am 12. September, er werde sich für den Zugang der Forschenden zum Archiv einsetzen. Rechtlich ist der Zugang zum Archiv, das ein Botschaftsarchiv ist, kompliziert.

Akten in einem Archiv.
Akten in einem Archiv.

Am 4. März beleuchtet kath.ch das Projekt «Nationale Meldestelle». Im Zentrum stehen zwei Fragen: Ist es sinnvoll eine gänzlich neue Struktur zu schaffen oder sollte sie auf existierende staatliche Formen aufbauen? Und: Welche Ansprüche haben Missbrauchsbetroffene an eine solche Stelle?

Personalwesen und Nationales Strafgericht

Der dritte Artikel widmet sich der Forderung der RKZ, dass die Bistümer das Privatleben der Seelsorgenden von der Missio-Vergabe entkoppeln. Künftig soll es keine Rolle spielen, ob ein Seelsorgender in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt oder nach einer Scheidung wiederverheiratet ist. Wir haben bei Bistümern und Seelsorgenden nachgefragt.

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Am 18. März schauen wir auf den Stand der Professionalisierung des Personalwesens. Im «SRF-Club» im September waren psychologische Tests und Führungszeugnisse von Priesteramtskandidaten im Gespräch. Aber es gab auch Zweifel an der Wirksamkeit solcher Massnahmen.

Das Personalwesen soll professionalisiert werden. Bild: Priesterweihe.
Das Personalwesen soll professionalisiert werden. Bild: Priesterweihe.

Den Abschluss der Serie bildet eine Recherche zum nationalen Kirchenstrafgericht. Im November 2023 gab Rom grünes Licht für die Erarbeitung eines Partikularrechts, mittels dem Missbrauch kirchenrechtlich besser geahndet werden soll. Wie komplex ein solches Unterfangen ist, zeigt ein Blick zu unseren Nachbarn.

Serie: Wo stehen wir?

26. 02.2024    Missbrauchsaufarbeitung: Wer hat die Schlüssel zum Archiv der Nuntiatur?

04.03.2024     Wenn die Kirche will, ist eine Meldestelle bis Ende 2024 möglich

11.03.2024     Sex und Missio: Was hat das Privatleben mit Seelsorge zu tun?

18.03.2024      Kirchenpersonal: Was bringen Eignungstest?

25.03.2023      Nationales Kirchengericht: Was ist realistisch?


Pressekonferenz zur Pilotstudie Missbrauch in der katholischen Kirche, 12. September 2023 | © Bernard Hallet
23. Februar 2024 | 12:00
Lesezeit: ca. 2 Min.
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