Kantonalkirche Schwyz: Komitee will Tagsatzung statt Parlament

Schwyz, 30.5.15 (kath.ch) Am 14. Juni stimmen die Katholiken des Kantons Schwyz über eine neue Verfassung ihrer Kantonalkirche ab. Zwei Wochen vor der Abstimmung hat sich ein überparteiliches Komitee «für moderate Kirchensteuern in den Schwyzer Kirchgemeinden» zu Wort gemeldet, welches die vorliegende Verfassung ablehnt und stattdessen das schlankere Modell einer Tagsatzung propagiert, wie das «Höfner Volksblatt» am 29. Mai berichtet.

An einer Pressekonferenz präsentierten Xaver Schuler (SVP, Seewen) und Martin Michel (FDP, Lachen) als Vertreter des Komitees ihr Anliegen. Im Kern geht es ihnen darum, die kantonalkirchlichen Strukturen so schlank wie möglich zu halten, um die künftige Finanzierbarkeit der Kirche zu gewährleisten, wie aus dem Zeitungsbericht hervorgeht. Dazu soll sich die Kantonalkirche laut Michel auf drei Kernaufgaben beschränken: Die Unterstützung der Kirchgemeinden in ihren Aufgaben, den Finanzausgleich zwischen den Kirchgemeinden und die Sicherstellung des Rechtsschutzes, schreibt das Höfner Volksblatt. Die in der neuen Verfassung vorgesehene Struktur empfindet Michel als «übermässig gross».

Schuler befürchtet laut Zeitung, dass wachsende Gebilde zu Mehrkosten führen und die Kirchensteuer dadurch steigen wird. Ein Kritikpunkt sei dabei der mögliche Beitritt der Schwyzer Kantonalkirche zur Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ), wo sie bislang nur Gastrecht hatte und einen freiwilligen Betrag bezahlte.

Ein mögliches Modell für eine schlankere Struktur sieht das Komitee im Tagsatzungssystem. In einem solchen Rat hätten die Kirchgemeindevertreter Einsitz, die je nach Grösse der Kirchgemeinde ihr Stimmrecht ausübten, schreibt die Zeitung. Das Parlament, die Regierung und das Sekretariat würden somit abgeschafft. Xaver Schuler und Martin Michel waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Zurück ins 19. Jahrhundert

Der Kantonale Kirchenvorstand der Römisch-Katholischen Kantonalkirche Schwyz hat zu den Ideen des Komitees umgehend Stellung genommen. Als Rückschritt ins 19. Jahrhundert beurteilt dessen Präsident Werner Inderbitzin das Modell der Tagsatzung, welche 1848 abgeschafft wurde, wie er am 29. Mai in einer Mitteilung schreibt. Wenn die bisherigen Mitglieder des Kantonskirchenrates durch Kirchenräte der Kirchgemeinden ersetzt würden, würde «dem Kirchenvolk das freie Wahlrecht entzogen», so die Mitteilung. Denn in die Tagsatzung wählbar wären nur Mitglieder des Kirchenrates der Kirchgemeinden. Inderbitzin wirft dem Komitee vor, sich mit den Aufgaben einer Kantonalkirche nicht wirklich befasst zu haben. Er verweist etwa auf die zahlreichen telefonischen Anfragen, die beim Sekretariat der Kantonalkirche einträfen.

Die Kantonalkirche übernehme jene Aufgaben, welche von den 37 Kirchgemeinden unmöglich übernommen werden könnten, wie etwa Beratung und Unterstützung der Kirchgemeinden, Finanzausgleich oder die Anderssprachigen- und die Spitalseelsorge. Diese Aufgabe löse die Schwyzer Kantonalkirche «mit sehr wenig finanziellem Aufwand», so die Mitteilung.

Was den finanziellen Beitrag an die RKZ betrifft, leiste die Schwyzer Kantonalkirche «jetzt schon einen Solidaritätsbeitrag, kann aber nicht mitbestimmen.» Ob der Kanton der RKZ einmal beitrete, sei aber nicht Gegenstand der Abstimmung vom 14. Juni. (sys)

Hintergrundartikel zur Abstimmung.

30. Mai 2015 | 09:00
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