Neuer Anlauf für eine Verfassung der katholischen Kantonalkirche Schwyz

Schwyz/Zürich, 14.5.15 (kath.ch) Die Schwyzer Katholiken stimmen am 14. Juni über eine neue Verfassung ihrer Kantonalkirche ab. Mit der Vorlage wird unter anderem die rechtliche Grundlage für eine Mitgliedschaft in der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) geschaffen. In dem Zusammenschluss von Kantonalkirchen hat die Katholische Kantonalkirche Schwyz bislang nur Gaststatus. Was weiterhin fehlt: Ein Stimm- und Wahlrecht für ausländische Katholiken auf Verfassungsstufe. Eine Minderheit von Kirchenparlamentariern lehnt die Vorlage ab.

Barbara Ludwig

Die neue Verfassung soll das Organisationsstatut aus dem Jahre 1998 ersetzen. Aus Sicht des Kantonalen Kirchenvorstandes (Exekutive) bringt der Verfassungsentwurf verschiedene Vorteile. So würde etwa die Organisation der Katechetischen Arbeitsstelle und der Anderssprachigenseelsorge an die Kantonalkirche übergehen. Das derzeit geltende Organisationsstatut sei «viel zu eng gefasst», sagte Kirchenvorstandspräsident Werner Inderbitzin gegenüber kath.ch. Gegenwärtig könne die Kantonalkirche diese beiden Bereiche zwar finanzieren, aber nicht selber organisieren.

Zudem braucht es neu für Initiativen und Referenden nur noch 700 statt 1000 Unterschriften von stimmberechtigten Katholiken; und fünf Kirchgemeinden können Initiativen oder Referenden ergreifen. Dadurch würde die Stellung der Kirchgemeinden gestärkt, teilte der Kirchenvorstand am 20. April mit.

Möglicher RKZ-Beitritt löst nicht überall Begeisterung aus

Mit der Vorlage wird die rechtliche Grundlage für eine Mitgliedschaft der Schwyzer Kirche in der RKZ geschaffen. Bislang zahlen die Schwyzer lediglich freiwillige Solidaritätsbeiträge. Neu kann der Kantonskirchenrat (Parlament) den Beitritt zur Mitgliedschaft in überregionalen oder nationalen staatskirchenrechtlichen Organisationen beschliessen. Gegen den Beschluss kann das Referendum ergriffen werden, sagte Inderbitzin.

Auf die Frage, ob dies die umstrittenste Neuerung der Vorlage ist, antwortete er: «Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die neue Kirchenverfassung nur die Kompetenz schafft, solchen Organisationen beizutreten, was nach dem geltenden Grundgesetz nicht möglich ist. Mit der Annahme der neuen Verfassung ist noch kein Beitritt beschlossen.» Es seien derzeit auch keine Bemühungen für einen RKZ-Beitritt im Gange, sagte Inderbitzin.

Nicht zufrieden mit der Kompetenzerweiterung ist Roland Graf. Der Pfarrer von Unteriberg kritisiert, dass ein Beitrittsentscheid nicht obligatorisch dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Einem Beitritt steht Graf, der auch Mitglied im Kantonskirchenrat ist, skeptisch gegenüber. «Ich bin dagegen», sagte er gegenüber kath.ch. Als Argument führt Graf Mehrkosten ins Feld. Die Kantonalkirche müsste jährlich 324’000 Franken an die RKZ zahlen, was einer Erhöhung der Pro-Kopf Beiträge von derzeit 17.10 auf 20.44 Franken entspreche.

2014 zahlten die Schwyzer Katholiken insgesamt 186’000 Franken in den Topf der RKZ. 58’000 davon stammten laut Inderbitzin von der Kantonalkirche. Beim Rest handle es sich um Beiträge von Kirchgemeinden und Erträge aus Gottesdienstkollekten.

Grundsätzlich findet Graf es zwar sinnvoll, dass etwa die Schweizer Bischofskonferenz via RKZ finanzielle Mittel erhalte. Der Pfarrer stellt jedoch den von der RKZ praktizierten «Verteilschlüssel» in Frage, weil zum Beispiel mit dem Schweizerischen Katholischen Frauenbund eine Organisation unterstützt werde, die sich die Ziele der Pfarreiinitiative Schweiz zu eigen gemacht habe.

Katholiken mit ausländischem Pass weiterhin diskriminiert

Auch Thomas Fritsche gehört zu einer Minderheit im Kantonskirchenrat, die sich mit ihren Argumenten kein Gehör verschaffen konnte. Der Jurist, der in der vorberatenden Verfassungskommission mitwirkte, sagte gegenüber kath.ch, er lehne die neue Verfassung «hauptsächlich» ab, weil sie Ausländern kein Stimm- und Wahlrecht auf Verfassungsstufe gewährt. Die Vorlage sieht lediglich eine Regelung auf Gesetzesstufe vor. Bis zur Schaffung eines solchen Gesetzes bleiben Katholiken mit ausländischem Pass von der Mitbestimmung ausgeschlossen.

«Das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer ist das Wichtigste für mich, wenn es denn eine neue Verfassung geben soll», sagte Fritsche mit Verweis auf zahlreiche ausländische Seelsorgende und zugewanderte Katholiken. Im Parlament habe er vergeblich dafür gekämpft. Die Befürworter der neuen Verfassung hätten «Angst», die Vorlage würde bei einer Gleichstellung der ausländischen Katholiken abgelehnt.

Ausländerstimmrecht – ein «Killerargument»

Dem ist so. Man habe mit Rücksicht auf die ausländerfeindliche Stimmung in dem Kanton mit einer starken SVP darauf verzichtet, sagte Kirchenvorstandspräsident Inderbitzin gegenüber kath.ch. Das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer wäre ein «Killerkriterium», so Inderbitzin. Er erinnerte daran, dass 2006 die Revision des Organisationsstatuts daran gescheitert war.

Nebst der Exekutive und der Mehrheit des Parlaments befürworten auch die meisten Kirchgemeindepräsidenten (28 von 37) die Vorlage, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht. Wie die neue Verfassung beim Kirchenvolk ankommt, ist offen. Die Abstimmung dürfte zur Zitterpartie werden. Denn bereits drei Mal seit 1997 lehnten die Schwyzer Katholiken staatskirchenrechtliche Vorlagen ab. (bal)

14. Mai 2015 | 09:37
Lesezeit: ca. 3 Min.
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